Beitrag vom: 29. Januar 2025

Auslage bestätigter Haushalt 2025

Bekanntmachung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON)

über die Bestätigung der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025 vom 13. Januar 2025

Die Verbandsversammlung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) hat in ihrer Sitzung am 21. November 2024 die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 beschlossen. Diese Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan wurde mit Schreiben vom 27. November 2024 der Landesdirektion Sachsen zur Bestätigung vorgelegt. Von der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 06. Januar 2025 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung einschließlich des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025 bestätigt. 

Auf Grund von § 58 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBI. S. 270), in Verbindung mit §§ 74 und 76 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, sowie § 16 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 2018 (SächsGVBI. S. 816) sowie des § 28 der Verbandssatzung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) vom 21. Dezember 2017 (SächsABl. S. 355) wird die Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2025 des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien hiermit öffentlich bekannt gemacht. Auf die öffentliche Auslegung der bestätigten Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2025 in der Zeit

vom 07. Februar 2025 bis einschließlich 17. Februar 2025

(sieben Arbeitstage) in folgenden Landratsämtern wird hingewiesen:

Landkreis Bautzen
Landratsamt
Abfallamt

Zimmer 005 (Sekretariat)
Garnisonsplatz 6
01917 Kamenz

Dienstag        08:30 – 18.00 Uhr
Donnerstag   08:30 – 18:00 Uhr

Telefon: 03591 5251-70001

Landkreis Görlitz
Landratsamt
Regiebetrieb Abfallwirtschaft

Zimmer 1.22.1
Muskauer Straße 51
02906 Niesky

Dienstag       09:00 – 12:00, 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch     09:00 – 12:00, 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag  09:00 – 12:00, 13:30 – 18:00 Uhr

Telefon: 03588 261-702

Darüber hinaus kann die Haushaltssatzung bis einschließlich 17.02.2025 hier eingesehen werden:


Haushaltssatzung

des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien

– Sitz Schöpstal –

für das Haushaltsjahr 2025

 

§ 1
Im Ergebnishaushalt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

21.574.800 Euro

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

28.494.800 Euro

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

−6.920.000 Euro

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0 Euro

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 Euro

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

0 Euro

Gesamtergebnis auf

−6.920.000 Euro

 

 

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

6.920.000 Euro

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0 Euro

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit 

Dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

 

0 Euro

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem

Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

 

0 Euro

veranschlagtem Gesamtergebnis auf

0 Euro

 

Im Finanzhaushalt mit dem 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit

21.194.800 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit

23.750.600 Euro

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

−2.555.800 Euro

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

380.000 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.144.000 Euro

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-764.000 Euro

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungs-mittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.319.800 Euro

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

 

 

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-3.319.800 Euro

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 Euro.

§ 5
1) Eine Investitionskostenumlage zur Deckung von Investitionsausgaben wird nicht veranschlagt.
2) Eine Umlage zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs (Mindermengenumlage) wird wie folgt festgesetzt:
    a) Landkreis Bautzen: 153.966 Euro
    b) Landkreis Görlitz: 129.625 Euro

§ 6
Die Stellenübersicht wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes festgesetzt.

Schöpstal, 13.01.2025

Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien

Dr. Romy Reinisch

Verbandsvorsitzende