Auslage bestätigter Haushalt 2025
Bekanntmachung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON)
über die Bestätigung der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025 vom 13. Januar 2025
Die Verbandsversammlung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) hat in ihrer Sitzung am 21. November 2024 die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 beschlossen. Diese Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan wurde mit Schreiben vom 27. November 2024 der Landesdirektion Sachsen zur Bestätigung vorgelegt. Von der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 06. Januar 2025 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung einschließlich des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025 bestätigt.
Auf Grund von § 58 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBI. S. 270), in Verbindung mit §§ 74 und 76 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, sowie § 16 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 2018 (SächsGVBI. S. 816) sowie des § 28 der Verbandssatzung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) vom 21. Dezember 2017 (SächsABl. S. 355) wird die Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2025 des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien hiermit öffentlich bekannt gemacht. Auf die öffentliche Auslegung der bestätigten Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2025 in der Zeit
vom 07. Februar 2025 bis einschließlich 17. Februar 2025
(sieben Arbeitstage) in folgenden Landratsämtern wird hingewiesen:
Landkreis Bautzen
Landratsamt
Abfallamt
Zimmer 005 (Sekretariat)
Garnisonsplatz 6
01917 Kamenz
Dienstag 08:30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 18:00 Uhr
Telefon: 03591 5251-70001
Landkreis Görlitz
Landratsamt
Regiebetrieb Abfallwirtschaft
Zimmer 1.22.1
Muskauer Straße 51
02906 Niesky
Dienstag 09:00 – 12:00, 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00, 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00, 13:30 – 18:00 Uhr
Telefon: 03588 261-702
Darüber hinaus kann die Haushaltssatzung bis einschließlich 17.02.2025 hier eingesehen werden:
Haushaltssatzung
des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien
– Sitz Schöpstal –
für das Haushaltsjahr 2025
§ 1
Im Ergebnishaushalt mit dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 21.574.800 Euro |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 28.494.800 Euro |
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | −6.920.000 Euro |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 Euro |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 Euro |
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0 Euro |
Gesamtergebnis auf | −6.920.000 Euro |
| |
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 6.920.000 Euro |
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 Euro |
Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit Dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
0 Euro |
Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
0 Euro |
veranschlagtem Gesamtergebnis auf | 0 Euro |
Im Finanzhaushalt mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit | 21.194.800 Euro |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeit | 23.750.600 Euro |
Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | −2.555.800 Euro |
| |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 380.000 Euro |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.144.000 Euro |
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -764.000 Euro |
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungs-mittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -3.319.800 Euro |
| |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro |
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro |
| |
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -3.319.800 Euro |
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 Euro.
§ 5
1) Eine Investitionskostenumlage zur Deckung von Investitionsausgaben wird nicht veranschlagt.
2) Eine Umlage zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs (Mindermengenumlage) wird wie folgt festgesetzt:
a) Landkreis Bautzen: 153.966 Euro
b) Landkreis Görlitz: 129.625 Euro
§ 6
Die Stellenübersicht wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes festgesetzt.
Schöpstal, 13.01.2025
Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien
Dr. Romy Reinisch
Verbandsvorsitzende