Offene Deponie

Hinweise für Privatanlieferer: Abfälle, die auf der Deponie Kunnersdorf angenommen werden

Der RAVON darf auf der Deponie Kunnersdorf von privaten Haushalten aus behördlichen Gründen nur haushaltsübliche Kleinmengen annehmen, welche z.B. aus einer Renovierung stammen.

Abbruch- u. Abrissabfälle fallen nicht  in diese Zuordnung und müssen anderen Entsorgern / Sammlern verbracht werden, wobei der Abfall sortiert und beprobt wird.

AbfallartGebührenklasseMindestgebühr (bis 400 kg)Tonnenpreis
asbesthaltige Baustoffe (verpflichtend in Big Bags verpackt)III24,76 €61,89 €
Mineralwolle (verpflichtend in Big Bags verpackt)IV66,40 €165,99 €
Dachpappe (verpflichtend in Big Bags verpackt)IV66,40 €165,99 €
Bauschutt (rein, sauber ohne Kleber o.ä.)I9,51 €23,77 €
Fliesen, Ziegel, KeramikII18,78 €46,06 €
GipskartonII18,78 €46,06 €

Big Bags sind größere Gewebesäcke, die im freien Handel käuflich zu erwerben sind und auf der Deponie verbleiben. Der RAVON verkauft keine Big Bags.

Hinweise für gewerbliche Anlieferer

Wir weisen auf die Anlage 3 der Benutzungssatzung hin. 

 

Deponie Kunnersdorf

Deponie Kunnersdorf

Am Kalkwerk 6
02829 Schöpstal
OT Kunnersdorf

E‑Mail: deponie.kunnersdorf [at] ravon.de
Telefon +49 35825 / 72-14

Öffnungszeiten:
Mo — Do 07:00 — 15:00 Uhr
Freitag 07:00 — 13:00 Uhr

3. Bauabschnitt (BA) Deponie Kunnersdorf

Seit Mitte der 90er Jahre wurde am Standort Kunnersdorf auf Basis einer abfallrechtlichen Planfeststellung und Genehmigung auf der DK II Deponie Kunnersdorf Abfall abgelagert. Die Stadtreinigung Görlitz GmbH führte die Standortsuche, die Planung und den Bau der Deponie Kunnersdorf durch. Ab 1998 wurde der Deponiestandort und die Betriebsführung durch den RAVON übernommen.

Der Grundstückserwerb und die Standortplanung erfolgten als Deponie in 3 Bauabschnitten. Die Bauabschnitte 1 und 2 wurden planfestgestellt und errichtet, der 3. Bauabschnitt (3. BA) wurde als zukünftige Erweiterungsfläche in Abhängigkeit von den anfallenden Abfällen vorgehalten.

Bis 2005 wurde der 1. BA mit kommunalen Siedlungsabfällen aus dem Bereich Görlitz befüllt und nachfolgend geschlossen, saniert und rekultiviert. Ab 2005 wurden im 2. BA entsprechend der T.A. Siedlungsabfall und der Deponieverordnung nur noch inerte DK II — Abfälle abgelagert.

Der RAVON hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in den Landkreisen Görlitz und Bautzen auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die gesetzliche Verpflichtung, für alle anfallenden Abfälle zur Beseitigung die Entsorgungssicherheit zu garantieren. Im Jahr 2018 wurde daher durch die Verbandsversammlung des RAVON die Erweiterung der Deponie Kunnersdorf mit der Planung des 3. Bauabschnittes beschlossen. Die Erweiterung ist notwendig, da das vorhandene Restvolumen des 2. BA nicht die geforderte Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre gewährleistet.

Nach Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen in 2019 hat die Planungsgemeinschaft ARCADIS/IUP die Erweiterungsplanung der Deponie Kunnersdorf im 3. Bauabschnitt ab 2020 begonnen. Nach erfolgreichem Abschluss des Scooping im Herbst 2020 wird aktuell die Genehmigungsplanung durch die Planungsgemeinschaft erarbeitet.