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Die Verbandsversammlung des Ravon

Die Verbandsversammlung ist das beschließende Organ des Abfallverbandes. Sie wird mindestens einmal im Halbjahr einberufen.

Die Verbandsversammlung entscheidet u.a. über:

  • Änderungen der Verbandssatzung
  • Errichtung oder wesentliche Änderung der den Verbandsaufgaben dienenden Anlagen und Einrichtungen
  • Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen und Benutzungsordnungen
  • Aufnahme neuer Mitglieder sowie Austritt einzelner Verbandsmitglieder
  • Auflösung des Zweckverbandes und Bestellung von Abwicklern sowie Ausschluss einzelner Verbandsmitglieder
  • Erlass, Änderung oder Aufhebung der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung
  • Erlass und Änderung der Haushaltssatzung, Festsetzung der Höhe der Verbandsumlagen
  • Übertragung von Aufgaben an Dritte
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses
  • Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie die Festsetzung von Entschädigungen
  • Errichtung, Übernahme, Beteiligung, wesentliche Änderung, vollständige oder teilweise Veräußerung oder Auflösung von Unternehmen und deren Tochtergesellschaften
  • die Festsetzung von Vergütungen auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages bestehen im Einvernehmen mit dem Verbandsvorsitzenden
  • Ernennung, Einstellung, Ein- und Höhergruppierung und Entlassung des Geschäftsführers im Einvernehmen mit dem Verbandsvorsitzenden
  • die Übertragung weiterer Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung an den Verbandsvorsitzenden.

 

Weitere Organe des Verbandes

Finanzausschuss

Der RAVON hat einen beratenden Finanzausschuss gebildet. Ihm gehören die weiteren Vertreter der Verbandsmitglieder des RAVON an.
Die Verbandsversammlung kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf beratende Ausschüsse übertragen. Der Finanzausschuss berät die Beschlussvorlagen der Verbandsversammlung vor und gibt eine Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung ab.

Fachbeirat

Der RAVON hat einen Fachbeirat gebildet. Er besteht aus den Abfallverantwortlichen der Verbandsmitglieder, die Leiter der Umwelt- bzw. Abfallämter. Der Fachbeirat besitzt Beratungskompetenz in allen Entscheidungen der Verbandsversammlung. Zusammen mit dem Finanzausschuss gibt der Fachbeirat eine Beschlussempfehlung zu den Beratungsthemen der Verbandsversammlung ab.

Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus

  • dem Verbandsvorsitzenden (Vertreter eines Verbandsmitgliedes),
  • dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden (Vertreter eines Verbandsmitgliedes) und
  • den weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder.

Vertreter der Verbandsmitglieder sind die Landräte oder deren Stellvertreter sowie drei weitere Mitglieder aus jedem Kreistag.
Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme.

Aktuelle Mitglieder der Verbandsversammlung

Landkreis Bautzen
Vertreter des Verbandsmitgliedes:
Dr. Romy Reinisch (Verbandsvorsitzende)

weitere Vertreter:

Stefan Lehmann
Kathrin Gessel
Frank Lehmann

Stellvertreter der weiteren Vertreter:
Frank Peschel
Prof. Dr. Peter Schierack
Peter Temme

Landkreis Görlitz
Vertreter des Verbandsmitgliedes:
Landrat Dr. Stephan Meyer (Stellvertretender Verbandsvorsitzender)

weitere Vertreter:

Michael Scholze
Steffen Ain
Heiko Titze

Stellvertreter der weiteren Vertreter:
Tobias Steiner
Michael Görke
Peter Stahn

Die Termine der Verbandsversammlung

Finanzausschuss/Fachbeirat

08.11.2024, 09:00
RAVON Kunnersdorf

Verbandsversammlung

21.11.2024, 15:30
LRA Bautzen

Die Beschlüsse der Verbandsversammlung

Übersicht der letzten Beschlüsse. Weitere dann im Archiv zu finden.

83. Verbandsversammlung 29.08.2024

In der 83. Verbandsversammlung sind in der öffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst worden.

82. Verbandsversammlung 17.05.2024

Gegenstand:

Haushaltssatzung 2024 zum Wirtschaftsplan 2024

Beschluss-Nr.: 319/82/2024

Die Verbandsversammlung beschließt:

Die vorliegende Haushaltssatzung 2024 zum Wirtschaftsplan 2024 wird beschlossen. 

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

81. Verbandsversammlung 15.12.2023

Gegenstand

Beschlussfassung zu den Terminen der Verbandsversammlung für das Jahr 2024

Beschluss-Nr. 315/81/2023

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Die regelmäßigen Sitzungen der Verbandsversammlung im Kalenderjahr 2024 finden am

DatumZeitOrt
25. April 202416:00 bis 18:00 UhrLRA Görlitz
29. August 202416:00 bis 18:00 UhrRAVON Kunnersdorf
21. November 202415:30 bis 17:30 UhrLRA Bautzen

statt.

2. Die Verbandsvorsitzende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung durch die Verbandsversammlung ermächtigt, die nach Nummer 1 bestimmten Sitzungstermine der Verbandsversammlung zu verschieben oder aufzuheben, wenn hierfür ein berechtigter Grund, wie beispielsweise zeitliche oder sachliche Verhinderung der Vertreter eines Verbandsmitgliedes oder das Fehlen von sachlich zu behandelnden Beschlussgegenständen, vorliegt. Die Rechte der Verbandsmitglieder aus § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung bleiben unberührt.

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0


Gegenstand

Haushaltssatzung 2023 zum Wirtschaftsplan 2023

Beschluss Nr. 317/81/2023

Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2024 bis 2026.

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

80. Verbandsversammlung 09.10.2023

In der 80. Verbandsversammlung sind in der öffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst worden.


Gegenstand:

Verlegung des Beratungstermins und Beratungsortes zur Verbandsversammlung auf den 15. Dezember 2023

Beschluss-Nr. 314/UV/2023
Umlaufverfahren

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt:

Die Verbandsversammlung vom 11. Dezember 2023 wird auf den 15. Dezember 2023 verlegt.

Die Verbandsversammlung am 15. Dezember 2023 findet in den Geschäftsräumen der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH (NEG) in Weißwasser statt. Die Verbandsvorsitzende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung durch die Verbandsversammlung ermächtigt, die nach Nummer 1 bestimmten Sitzungstermine der Verbandsversammlung zu verschieben oder aufzuheben, wenn hierfür ein berechtigter Grund, wie beispielsweise zeitliche oder sachliche Verhinderung der Vertreter eines Verbandsmitgliedes oder das Fehlen von sachlich zu behandelnden Beschlussgegenständen, vorliegt. Die Rechte der Verbandsmitglieder aus § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung bleiben unberührt.

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

79. Verbandsversammlung 03.07.2023

Gegenstand

Verlegung des Beratungsortes zur Verbandsversammlung am 11. Dezember 2023

Beschluss Nr. 313/79/2023

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Die Verbandsversammlung am 11. Dezember 2023 findet im Landratsamt Bautzen statt.

2. Die Verbandsvorsitzende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung durch die Verbandsversammlung ermächtigt, die nach Nummer 1 bestimmten Sitzungstermine der Verbandsversammlung zu verschieben oder aufzuheben, wenn hierfür ein berechtigter Grund, wie beispielsweise zeitliche oder sachliche Verhinderung der Vertreter eines Verbandsmitgliedes oder das Fehlen von sachlich zu behandelnden Beschlussgegenständen, vorliegt. Die Rechte der Verbandsmitglieder aus § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung bleiben unberührt.

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

78. Verbandsversammlung 20.04.2023

Gegenstand

Die Verbandsversammlung des RAVON fasste auf ihrer 78. Sitzung am 20. April 2023 folgenden Beschluss in öffentlicher Beratung:

Beschluss-Nr. 311/78/2023

Die Verbandsversammlung des RAVON beschließt den turnusgemäßen Wechsel des Rechnungsprüfungsamtes für die Jahre 2022 – 2023 – 2024 zum Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Görlitz.

Abstimmungsergebnis:
 
Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

77. Verbandsversammlung 24.10.2022

Gegenstand

Beschlussfassung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 8 Abs. 3 der Verbandssatzung — Vergabe Hochtemperaturschwachgasfackeln Deponie Hufe-Pulsnitz und Grüne Fichte Weißwasser

Beschluss-Nr. 308/77/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 329.689 Euro (+295.301 Euro Investitionserhöhung; +34.388 Euro Planungserhöhung) für die Errichtung von zwei Schwachgasanlagen auf den Deponien Pulsnitz und Weißwasser entsprechend dem Antrag (s. Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Vergabe der Ausschreibung Schwachgasbehandlungsanlagen Hufe-Pulsnitz und Weißwasser

Beschluss-Nr.: 309/77/2022

1. Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Auftrages zum Bau von Schwachgasentsorgungsanlagen auf den Deponien Pulsnitz und Weißwasser in Höhe von 945.301,06 Euro brutto (Los 1: 468.021,23 € und Los 2: 477.279,83 €) an die Firma Göbel Energie- und Umwelttechnik Anlagenbau GmbH, Emil-Dittmer-Straße 4, 24539 Neumünster.

2. Der Verbandsvorsitzende und der Geschäftsführer werden beauftragt, entsprechende Vergabeinformationen und Aufträge anzufertigen und an den Bieter zu versenden.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

76. Verbandsversammlung 30.08.2022

In der 76. Verbandsversammlung sind keine Beschlüsse gefallen.

75. Verbandsversammlung 02.06.2022

Gegenstand

Beschlussfassung zur künftigen Verfahrensweise mit nicht am Finanzmarkt gebundenem Kapital aus den zweckbestimmten Rückstellungen des RAVON zur Deckung der Finanzierung der Nachsorge sowie des Gebührenausgleichs

Beschluss-Nr. 299/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Das dem RAVON zur Verfügung stehende Finanzkapital ist auf den Giro-Konten des Verbandes aufzubewahren, bis dem Verband eine durch Beschluss der Verbandsversammlung in Kraft getretene Richtlinie für Kapitalanlagen vorliegt.

2. Bei einer wesentlichen Verbesserung des Finanzmarktes, insbesondere einer stabileren Zinsentwicklung für kurzzeitige Geldanlagen, kann der RAVON, durch Beschluss der Verbandsversammlung oder bei kurzfristigen Entscheidungsspielräumen durch Eilentscheid des Verbandsvorsitzenden, abweichend von Nr. 1 dieses Beschlusses, Geldanlagen tätigen.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung über den Entgeltvertrag zwischen dem RAVON und seinen Verbandsmitgliedern

Beschluss-Nr.: 300/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die von den Verbandsmitgliedern gemäß § 20 Abs. 1 Verbandssatzung erhobenen besonderen Entgelte für die Inanspruchnahme der Einrichtungen des RAVON werden rückwirkend zum 01.07.2014 durch eine Vereinbarung zwischen dem RAVON und dem jeweiligen Verbandsmitglied geregelt.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur formalen Änderung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 301/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Zustimmung zum 2. Nachtrag zum Deponieübernahmevertrag, Deponie Niedercunnersdorf.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zum Abschluss eines Gestattungsvertrages zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage am Standort Deponie Niedercunnersdorf

Beschluss-Nr.: 302/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt dem Gestattungsvertrag für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf der Deponie Niedercunnersdorf zwischen der CWH Concept mbH, Jägergasse 4, 09212 Limbach-Oberfrohna, und dem Regionalen Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON), zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung der Benutzungssatzung des RAVON

Beschluss-Nr.: 303/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Satzung über die Abfallbeseitigung
im Verbandsgebiet sowie über die Benutzung von Abfallbeseitigungsanlagen (Benutzungssatzung) einschließlich der dazugehörigen Anlagen.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

74. Verbandsversammlung 17.02.2022

Gegenstand

Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2022 zum Wirtschaftsplan 2022

Beschluss-Nr. 298/74/2022

Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2022 mit dem Wirtschaftsplan 2022 und dem Finanzplan 2023–2025.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0