Die Satzungen des Ravon

Bundes- und Landesregierungen erlassen Gesetze und Verordnungen, mit denen sie den rechtlichen Rahmen u.a. für die Umweltpolitik und die Abfallwirtschaft abstecken. Auf kommunaler Ebene haben Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände die Möglichkeit, weitergehende und lokal abgestimmte Regelungen in Satzungen zu treffen.

Die Verbandssatzung regelt u.a. grundsätzliche Aufgaben des Abfallverbandes, die Tätigkeit der Verbandsversammlung und Verbandsverwaltung sowie die Finanzierung des RAVON. Anliefer- und Haftungsbedingungen beschreibt die Benutzungssatzung. Außerdem ist in den Anlagen der Benutzungssatzung geregelt, welche Abfälle an den Entsorgungsanlagen angenommen werden. Informationen über Annahmegebühren auf den Umladestationen, der Thermischen Abfallbehandlung und der Deponie finden Sie in der Gebührensatzung. Diese gilt für Anlieferungen, die nicht im kommunalen Auftrag (Hausmüll- und Sperrmüllsammlungen im Auftrag der Landkreise und kreisfreien Stadt) erfolgen. Für Amtshandlungen erhebt der RAVON Verwaltungsgebühren und Auslagen, deren Höhe in der Kostensatzung aufgelistet sind.