Die Satzungen des Ravon

Bundes- und Landes­re­gie­rungen erlassen Gesetze und Verord­nungen, mit denen sie den recht­lichen Rahmen u.a. für die Umwelt­po­litik und die Abfall­wirt­schaft abstecken. Auf kommu­naler Ebene haben Landkreise, kreis­freie Städte und kommunale Zweck­ver­bände die Möglichkeit, weiter­ge­hende und lokal abgestimmte Regelungen in Satzungen zu treffen.

Die Verbands­satzung regelt u.a. grund­sätz­liche Aufgaben des Abfall­ver­bandes, die Tätigkeit der Verbands­ver­sammlung und Verbands­ver­waltung sowie die Finan­zierung des RAVON. Anliefer- und Haftungs­be­din­gungen beschreibt die Benut­zungs­satzung. Außerdem ist in den Anlagen der Benut­zungs­satzung geregelt, welche Abfälle an den Entsor­gungs­an­lagen angenommen werden. Infor­ma­tionen über Annah­me­ge­bühren auf den Umlade­sta­tionen, der Thermi­schen Abfall­be­handlung und der Deponie finden Sie in der Gebüh­ren­satzung. Diese gilt für Anlie­fe­rungen, die nicht im kommu­nalen Auftrag (Hausmüll- und Sperr­müll­samm­lungen im Auftrag der Landkreise und kreis­freien Stadt) erfolgen. Für Amtshand­lungen erhebt der RAVON Verwal­tungs­ge­bühren und Auslagen, deren Höhe in der Kosten­satzung aufge­listet sind.