Alle Beschlüsse der Verbandsversammlungen seit 2015

Hier finden Sie alle Beschlüsse seit 2015. Weitere Beschlüsse (vor 2015) können bei uns angefordert werden. 

83. Verbandsversammlung 29.08.2024

In der 83. Verbandsversammlung sind in der öffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst worden.

82. Verbandsversammlung 17.05.2024

Gegenstand:

Haushaltssatzung 2024 zum Wirtschaftsplan 2024

Beschluss-Nr.: 319/82/2024

Die Verbandsversammlung beschließt:

Die vorliegende Haushaltssatzung 2024 zum Wirtschaftsplan 2024 wird beschlossen. 

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

81. Verbandsversammlung 15.12.2023

Gegenstand

Beschlussfassung zu den Terminen der Verbandsversammlung für das Jahr 2024

Beschluss-Nr. 315/81/2023

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Die regelmäßigen Sitzungen der Verbandsversammlung im Kalenderjahr 2024 finden am

DatumZeitOrt
25. April 202416:00 bis 18:00 UhrLRA Görlitz
29. August 202416:00 bis 18:00 UhrRAVON Kunnersdorf
21. November 202415:30 bis 17:30 UhrLRA Bautzen

statt.

2. Die Verbandsvorsitzende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung durch die Verbandsversammlung ermächtigt, die nach Nummer 1 bestimmten Sitzungstermine der Verbandsversammlung zu verschieben oder aufzuheben, wenn hierfür ein berechtigter Grund, wie beispielsweise zeitliche oder sachliche Verhinderung der Vertreter eines Verbandsmitgliedes oder das Fehlen von sachlich zu behandelnden Beschlussgegenständen, vorliegt. Die Rechte der Verbandsmitglieder aus § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung bleiben unberührt.

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0


Gegenstand

Haushaltssatzung 2023 zum Wirtschaftsplan 2023

Beschluss Nr. 317/81/2023

Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2024 bis 2026.

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

80. Verbandsversammlung 09.10.2023

In der 80. Verbandsversammlung sind in der öffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst worden.


Gegenstand:

Verlegung des Beratungstermins und Beratungsortes zur Verbandsversammlung auf den 15. Dezember 2023

Beschluss-Nr. 314/UV/2023
Umlaufverfahren

Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt:

Die Verbandsversammlung vom 11. Dezember 2023 wird auf den 15. Dezember 2023 verlegt.

Die Verbandsversammlung am 15. Dezember 2023 findet in den Geschäftsräumen der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH (NEG) in Weißwasser statt. Die Verbandsvorsitzende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung durch die Verbandsversammlung ermächtigt, die nach Nummer 1 bestimmten Sitzungstermine der Verbandsversammlung zu verschieben oder aufzuheben, wenn hierfür ein berechtigter Grund, wie beispielsweise zeitliche oder sachliche Verhinderung der Vertreter eines Verbandsmitgliedes oder das Fehlen von sachlich zu behandelnden Beschlussgegenständen, vorliegt. Die Rechte der Verbandsmitglieder aus § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung bleiben unberührt.

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

79. Verbandsversammlung 03.07.2023

Gegenstand

Verlegung des Beratungsortes zur Verbandsversammlung am 11. Dezember 2023

Beschluss Nr. 313/79/2023

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Die Verbandsversammlung am 11. Dezember 2023 findet im Landratsamt Bautzen statt.

2. Die Verbandsvorsitzende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung durch die Verbandsversammlung ermächtigt, die nach Nummer 1 bestimmten Sitzungstermine der Verbandsversammlung zu verschieben oder aufzuheben, wenn hierfür ein berechtigter Grund, wie beispielsweise zeitliche oder sachliche Verhinderung der Vertreter eines Verbandsmitgliedes oder das Fehlen von sachlich zu behandelnden Beschlussgegenständen, vorliegt. Die Rechte der Verbandsmitglieder aus § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung bleiben unberührt.

Abstimmungsergebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

78. Verbandsversammlung 20.04.2023

Gegenstand

Die Verbandsversammlung des RAVON fasste auf ihrer 78. Sitzung am 20. April 2023 folgenden Beschluss in öffentlicher Beratung:

Beschluss-Nr. 311/78/2023

Die Verbandsversammlung des RAVON beschließt den turnusgemäßen Wechsel des Rechnungsprüfungsamtes für die Jahre 2022 – 2023 – 2024 zum Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Görlitz.

Abstimmungsergebnis:
 
Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

77. Verbandsversammlung 24.10.2022

Gegenstand

Beschlussfassung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 8 Abs. 3 der Verbandssatzung — Vergabe Hochtemperaturschwachgasfackeln Deponie Hufe-Pulsnitz und Grüne Fichte Weißwasser

Beschluss-Nr. 308/77/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 329.689 Euro (+295.301 Euro Investitionserhöhung; +34.388 Euro Planungserhöhung) für die Errichtung von zwei Schwachgasanlagen auf den Deponien Pulsnitz und Weißwasser entsprechend dem Antrag (s. Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Vergabe der Ausschreibung Schwachgasbehandlungsanlagen Hufe-Pulsnitz und Weißwasser

Beschluss-Nr.: 309/77/2022

1. Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Auftrages zum Bau von Schwachgasentsorgungsanlagen auf den Deponien Pulsnitz und Weißwasser in Höhe von 945.301,06 Euro brutto (Los 1: 468.021,23 € und Los 2: 477.279,83 €) an die Firma Göbel Energie- und Umwelttechnik Anlagenbau GmbH, Emil-Dittmer-Straße 4, 24539 Neumünster.

2. Der Verbandsvorsitzende und der Geschäftsführer werden beauftragt, entsprechende Vergabeinformationen und Aufträge anzufertigen und an den Bieter zu versenden.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

76. Verbandsversammlung 30.08.2022

In der 76. Verbandsversammlung sind keine Beschlüsse gefallen.

75. Verbandsversammlung 02.06.2022

Gegenstand

Beschlussfassung zur künftigen Verfahrensweise mit nicht am Finanzmarkt gebundenem Kapital aus den zweckbestimmten Rückstellungen des RAVON zur Deckung der Finanzierung der Nachsorge sowie des Gebührenausgleichs

Beschluss-Nr. 299/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Das dem RAVON zur Verfügung stehende Finanzkapital ist auf den Giro-Konten des Verbandes aufzubewahren, bis dem Verband eine durch Beschluss der Verbandsversammlung in Kraft getretene Richtlinie für Kapitalanlagen vorliegt.

2. Bei einer wesentlichen Verbesserung des Finanzmarktes, insbesondere einer stabileren Zinsentwicklung für kurzzeitige Geldanlagen, kann der RAVON, durch Beschluss der Verbandsversammlung oder bei kurzfristigen Entscheidungsspielräumen durch Eilentscheid des Verbandsvorsitzenden, abweichend von Nr. 1 dieses Beschlusses, Geldanlagen tätigen.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung über den Entgeltvertrag zwischen dem RAVON und seinen Verbandsmitgliedern

Beschluss-Nr.: 300/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die von den Verbandsmitgliedern gemäß § 20 Abs. 1 Verbandssatzung erhobenen besonderen Entgelte für die Inanspruchnahme der Einrichtungen des RAVON werden rückwirkend zum 01.07.2014 durch eine Vereinbarung zwischen dem RAVON und dem jeweiligen Verbandsmitglied geregelt.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur formalen Änderung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 301/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Zustimmung zum 2. Nachtrag zum Deponieübernahmevertrag, Deponie Niedercunnersdorf.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zum Abschluss eines Gestattungsvertrages zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage am Standort Deponie Niedercunnersdorf

Beschluss-Nr.: 302/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt dem Gestattungsvertrag für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf der Deponie Niedercunnersdorf zwischen der CWH Concept mbH, Jägergasse 4, 09212 Limbach-Oberfrohna, und dem Regionalen Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON), zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung der Benutzungssatzung des RAVON

Beschluss-Nr.: 303/75/2022

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Satzung über die Abfallbeseitigung
im Verbandsgebiet sowie über die Benutzung von Abfallbeseitigungsanlagen (Benutzungssatzung) einschließlich der dazugehörigen Anlagen.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

74. Verbandsversammlung 17.02.2022

Gegenstand

Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2022 zum Wirtschaftsplan 2022

Beschluss-Nr. 298/74/2022

Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2022 mit dem Wirtschaftsplan 2022 und dem Finanzplan 2023–2025.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

73. Verbandsversammlung 30.09.2021

Gegenstand

Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschluss 2020

Beschluss-Nr. 293/73/2021

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung des RAVON stellt den Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 41.591.941,10 Euro und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 729.276,13 Euro fest.
Der Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Lagebericht wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden

Beschluss-Nr.: 294/73/2021

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsvorsitzenden Herrn Michael Harig und des Geschäftsführers Herrn Roman Toedter für das Wirtschaftsjahr und den Jahresabschluss 2020.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur formalen Änderung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 295/73/2021

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Satzung über die Abfallbeseitigung im Verbandsgebiet sowie über die Benutzung von Abfallbeseitigungsanlagen (Benutzungssatzung).

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 1
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 1


Beschluss Nr.: 296/73/72021 Beschluss wurde in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen


Beschlussfassung im Umlaufverfahren am 06.12. und 07.12.2021

Gegenstand

Beschlussfassung zu den Terminen und Örtlichkeiten der Verbandsversammlung 2022

Beschluss-Nr.: 297/UV/2021

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Die regelmäßigen Sitzungen der Verbandsversammlung im Kalenderjahr 2021 finden am

17.02.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Bautzen

02.06.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Görlitz

21.07.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Bautzen

22.09.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Görlitz

08.12.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Bautzen

statt.

2. Der Verbandsvorsitzende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung durch die Verbandsversammlung ermächtigt, die nach Ziffer 1 bestimmten Sitzungstermine der Verbandsversammlung zu verschieben oder aufzuheben, wenn hierfür ein berechtigter Grund, wie beispielsweise zeitliche oder sachliche Verhinderung der Vertreter eines Verbandsmitgliedes oder das Fehlen von sachlich zu behandelnden Beschlussgegenständen, vorliegt. Die Rechte der Verbandsmitglieder aus § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung bleiben unberührt.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

72. Verbandsversammlung 23.02.2021

Gegenstand

Beschlussfassung zur Neufassung der Entschädigungssatzung

Beschluss-Nr. 290/72/2021

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die in der Anlage 1 zur Drucksache 01/2021 beigefügte Satzung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung).

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Neufassung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 291/72/2021

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Änderungen und Ergänzungen zur Satzung über die Abfallbeseitigung im Verbandsgebiet sowie über die Benutzung von Abfallbeseitigungsanlagen (Benutzungssatzung).

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Auftragsvergabe Schwachgasentsorgungsanlagen Niedercunnersdorf und Radgendorf

Beschluss-Nr.: 292/72/2021

Die Verbandsversammlung beschließt:

  1. Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Auftrages zum Bau von Schwachgasentsorgungsanlagen auf den Deponien Niedercunnersdorf und Radgendorf an die Firma Göbel Energie- und Umwelttechnik GmbH, Fehmarnstraße 22, 24782 Büdelsdorf.
  2. Die Auftragssumme für den Bau beträgt 566.650,24 € (inkl. MwSt.).
  3. Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Auftrages zur Wartung von Schwachgasentsorgungsanlagen auf den Deponien Niedercunnersdorf und Radgendorf für 4 Jahre an die Firma Göbel Energie- und Umwelttechnik GmbH, Fehmarnstraße 22, 24782 Büdelsdorf.
  4. Die Auftragssumme für die Wartungsarbeiten beträgt 39.984,00 € (inkl. MwSt.).
  5. Der Verbandsvorsitzende und der Geschäftsführer werden beauftragt, entsprechende Vergabeinformationen und Aufträge anzufertigen und an den Bieter zu versenden.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

71. Verbandsversammlung 08.12.2020

Gegenstand

Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2019

Beschluss-Nr.: 282/71/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:

  1. Die Verbandsversammlung des RAVON stellt den Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 39.430.956,07 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 608.056,20 Euro fest.
  2. Der Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Lagebericht wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden und des Geschäftsführers für das Wirtschaftsjahr 2019

Beschluss-Nr.: 283/71/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsvorsitzenden Herrn Michael Harig und des Geschäftsführers Herrn Roman Toedter für das Wirtschaftsjahr 2019.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Neufassung der Gebührensatzung 2021/2022

Beschluss-Nr.: 284/71/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:

  1. Die Verbandsversammlung stimmt den im Vortrag der Drucksache 06/2020 dargestellten Berechnungsmethoden für die Inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten sowie dem angewandten Kalkulationsschema zu.
  2. Zur Festsetzung der Höhe von den gewerblichen Anlieferern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage 3 zur Drucksache 06/2020 beigefügte Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallbeseitigungsanlagen des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Neufassung der Entgeltordnung der Verbandsmitglieder

Beschluss-Nr.: 285/71/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:

  1. Die Verbandsversammlung stimmt den im Vortrag der Drucksache 07/2020 dargestellten Berechnungsmethoden für die Inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten sowie dem angewandten Kalkulationsschema zu.
  2. Die Entgeltordnung für die Verbandsmitglieder vom 13. Dezember 2018, Beschluss-Nummer 262/65/18 wird zum 31. Dezember 2020 aufgehoben.
  3. Zur Festsetzung der Höhe der durch die Verbandsmitglieder zu zahlenden Entgelte wird die als Anlage 3 zur Drucksache 07/2020 beigefügte Entgeltordnung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2021, zum Wirtschaftsplan 2021

Beschluss-Nr.: 286/71/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2021 mit dem Wirtschaftsplan 2021 und dem Finanzplan 2022 – 2024.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Neufassung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 287/71/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Änderungen und Ergänzungen zur Satzung über die Abfallbeseitigung im Verbandsgebiet sowie über die Benutzung von Abfallbeseitigungsanlagen (Benutzungssatzung).

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zu den Sitzungsterminen der Verbandsversammlung 2021

Beschluss-Nr.: 288/71/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die regelmäßigen Sitzungen der Verbandsversammlung im Kalenderjahr 2021 finden am
Dienstag, 23. Februar 2021 16:00 – 18:00 Uhr LRA Bautzen
Donnerstag, 08. Juli 2021 16:00 – 18:00 Uhr LRA Görlitz
Donnerstag, 30. September 2021 16:00 – 18:00 Uhr LRA Bautzen
Donnerstag, 16. Dezember 2021 16:00 – 18:00 Uhr LRA Görlitz
statt.

Der Verbandsvorsitzende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung durch die Verbandsversammlung ermächtigt, die nach Ziffer 1 bestimmten Sitzungstermine der Verbandsversammlung zu verschieben oder aufzuheben, wenn hierfür ein berechtigter Grund, wie beispielsweise zeitliche oder sachliche Verhinderung der Vertreter eines Verbandsmitgliedes oder das Fehlen von sachlich zu behandelnden Beschlussgegenständen, vorliegt. Die Rechte der Verbandsmitglieder aus § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung bleiben unberührt.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

70. Verbandsversammlung 30.09.2020

Gegenstand

Beschlussfassung zur Neufassung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 279/70/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung stimmt der Neufassung der Satzung des RAVON über die Abfallbeseitigung im Verbandsgebiet sowie die Benutzung der Abfallbeseitigungsanlagen, die als Anlage 1 dieser Beschlussfassung beigefügt ist, zu.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Neufassung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung

Beschluss-Nr.: 280/70/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung stimmt der Neufassung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung, die als Anlage 3 dieser Beschlussfassung beigefügt ist, zu. Die bestehende Geschäftsordnung der Verbandsversammlung vom 20. April 2009 in der geänderten Fassung vom 20. Dezember 2016 tritt gemäß § 19 der Geschäftsordnung außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegenstand

Beschlussfassung zur Aufhebung der Geschäfts- und Dienstordnung des RAVON

Beschluss-Nr.: 281/70/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung stimmt der Aufhebung der Geschäfts- und Dienstordnung vom 28. Juni 1996 einschließlich des Beschlusses 78/13/96 und der Aufhebung der Zuständigkeitsordnung einschließlich der Beschlüsse 28/05/01, 237/58/16 und 249/61/17, zu.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

69. Verbandsversammlung 05.03.2020

Gegenstand

Beschlussfassung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2020, zum Wirtschaftsplan 2020

Beschluss-Nr.: 278/69/2020

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2020 mit dem Wirtschaftsplan 2020 und dem Finanzplan 2021–2023.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltung: 0

68. Verbandsversammlung 12.12.2019

Gegenstand

Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Beschluss-Nr.: 274/68/2019

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (siehe Anlage).
2. Die Verbandsversammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2018 wie folgt zu behandeln: 
Der Jahresfehlbetrag von 1.591.836,35 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. a) Die Verbandsversammlung entlastet den Verbandsvorsitzenden für das Jahr 2018.
 b) Die Verbandsversammlung entlastet den Geschäftsführer für das Jahr 2018.

Abstimmungsergebnis:

zu Punkt 1., 2. und 3.b)
Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0
zu Punkt 3.a.)
Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 1
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 1

Gegenstand

Beschlussfassung zur Vergabe von Leistungen zur Planung und Begleitung für die Errichtung eines neuen Deponieabschnittes am Standort der Deponie Kunnersdorf, Landkreis Görlitz 

Beschluss-Nr.: 275/68/2019

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt, den Auftrag zu Leistungen zur Planung und Begleitung für die Errichtung eines neuen Deponieabschnitts am Standort der Deponie Kunnersdorf, Landkreis Görlitz, an die Bewerbergemeinschaft IUP Ingenieure GmbH + ARCADIS Germany GmbH, 38102 Braunschweig, Heinrich-Büssing-Ring 25, zu vergeben.

Die Auftragssumme für die Gesamtleistung beträgt 439.527,20 Euro (inkl. MwSt.).

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0 
Enthaltungen: 0

Gegenstand

Beschlussfassung zur Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen zwischen dem RAVON und dem ZAOE

Beschluss-Nr.: 276/68/2019

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt den Abschluss der angefügten Zweckvereinbarung zwischen dem RAVON und dem ZAOE.
2. Vor Unterzeichnung, Bekanntmachung und Inkrafttreten der Zweckvereinbarung sind alle relevanten rechtlichen (Verbandssatzung, Benutzungssatzung, Gebührensatzung, Beihilfe) und steuerlichen Prüfungen durchzuführen und die entsprechenden Genehmigungen der Landesdirektion einzuholen.
3. Nach Abschluss der Prüfungen notwendige redaktionelle Änderungen der Zweckvereinbarung können durch die Verbandsgeschäftsstelle vorgenommen werden.
4. Vor Bekanntmachung der Zweckvereinbarung im sächsischen Amtsblatt ist die Verbandsversammlung über den Abschluss der in Punkt 2 genannten Prüfungen und die Genehmigungen der Landesdirektion zu informieren. 
5. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden und den Geschäftsführer die beigefügte Zweckvereinbarung mit dem ZAOE zu unterzeichnen und bekannt zu machen.
6. Die Verbandsversammlung beauftragt den Geschäftsführer die notwendigen An-passungen der Satzungen des RAVON vorzunehmen und der Verbandsversammlung zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0 
Enthaltungen: 0

Gegenstand

Beratung und Beschlussfassung zu den Geldanlagen des RAVON im Rahmen der Rückstellungen für Nachsorge und Gebührenausgleich

Beschluss-Nr.: 277/68/2019

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Feststellung der Geldgeschäfte zum Stand 05.12.2019 (Anlage 1).
2. Die Verbandsversammlung beschließt, dass Geldanlagen per Eilentscheid mit dem Verbandsvorsitzenden abzustimmen sind.
3. Die Verbandsversammlung beschließt die gemeinschaftliche Zeichnungsberechtigung des Verbandsgeschäftsführers.

Abstimmungsergebnis: 

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

67. Verbandsversammlung 04.07.2019

Gegenstand

Beschlussfassung zur Änderung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 272/67/19

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Einordnung von Bitumengemischen (Abfallschlüsselnummer 17 03 02) in die Gebührenzuordnung 2. Eine entsprechende Änderung erfolgt in der Benutzungssatzung Anhang 3 (s. Anlage).
2. Die Verbandsversammlung beschließt, die Gebühr für die Entsorgung von asbesthaltigen Dachpappenabfällen, die in der ASN 17 06 05 deklariert werden, in der Gebührenzuordnung festzulegen (s. Anlage).

Abstimmungsergebnis:

Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

Gegenstand

Beschlussfassung zur Vergabe der Wirtschaftsprüferleistungen 2018 — 2022

Beschluss-Nr.: 273/67/19

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe der Wirtschaftsprüferleistungen für die Jahresabschlüsse 2018 bis einschließlich 2022 an die Firma Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH. Der angebotene Preis der Leistungserbringung für den ausgeschriebenen Zeitraum (Jahresabschlüsse 2018 bis 2022) beträgt 61.285,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).
2. Es hat ein Wechsel der Person des Wirtschaftsprüfers innerhalb der Prüfungsgesellschaft zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

66. Verbandsversammlung 11.03.2019

Gegenstand

Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2019 zum Wirtschaftsplan 2019

Beschluss-Nr. 270/66/19

Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2019 mit dem Wirtschaftsplan 2019 und dem Finanzplan 2020 — 2022.

Abstimmungsergebnis:

Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr.: 271/66/19

- nicht öffentlich -

65. Verbandsversammlung 13.12.2018

Beschluss-Nr.: 262/65/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung stimmt den im Vortrag der Drucksache 10/2018 dargestellten Berechnungsmethoden für die Inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten sowie dem angewandten Kalkulationsschema zu.
2. Die Entgeltordnung für die Verbandsmitglieder vom 20. Dezember 2016, Beschluss- Nummer 241/59/16 wird zum 31. Dezember 2018 aufgehoben.
3. Zur Festsetzung der Höhe der durch die Verbandsmitglieder zu zahlenden Entgelte wird die als Anlage 3 zur Drucksache 10/2018 beigefügte Entgeltordnung beschlossen.

Beschluss-Nr.: 263/65/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung stimmt den im Vortrag der Drucksache 11/2018 dargestellten Berechnungsmethoden für die Inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten sowie dem angewandten Kalkulationsschema zu.
2. Zur Festsetzung der Höhe der von den gewerblichen Abfallanliefern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage 3 zur Drucksache 11/2018 beigefügte Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallbeseitigungsanlagen des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien beschlossen.

Beschluss-Nr.: 264/65/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung stimmt der Änderung und Ergänzung der 2. Änderungssatzung zur Benutzungssatzung des RAVON, die als Anlage 1 und 2 zu dieser Drucksache beigefügt ist, zu.

Beschluss-Nr.: 265/65/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Verlängerung der Dienstleistungsverträge für die Umladestation Weißwasser (NEG mbH) und Radeberg (NERU GmbH) ab dem 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 für weitere 2 Jahre.

Beschluss-Nr.: 266/65/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt Vergabe der Ausschreibung zur Anmietung vom Lagerflächen und Verladekapazitäten zum Betrieb der Umladestation Kamenz an die NERU GmbH & Co. KG. 
2. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden und die Geschäftsführung des RAVON zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit NERU GmbH & Co. KG gemäß den Ausschreibungsbedingen und dem Angebot.

Beschluss-Nr.: 267/65/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt das Angebot und den Mietvertrag der Firma EGLZ mbH zur Anmietung von Hallenflächen anzunehmen.
2. Der Verbandsvorsitzende und die Verbandsgeschäftsführung werden beauftragt den Mietvertrag mit der EGLZ mbH zu unterzeichnen.
3. Die Verbandsversammlung beschließt den Betrieb der Umladestation Lawalde in Eigenregie durch den RAVON für die Dauer eines bestehenden Mietvertrages mit der EGLZ mbH am Standort Lawalde.

Beschluss-Nr. 268/65/18

- nicht öffentlich

Beschluss-Nr. 269/65/18

- nicht öffentlich -

64. Verbandsversammlung 18.09.2018

Beschluss-Nr.: 260/64/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (siehe Anlage).
Die Verbandsversammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2017 wie folgt zu behandeln:

Der Jahresfehlbetrag von 4.387.911,90 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Mit Jahresabschluss 2018 ist ein Sondervortrag für BilMoG-Effekte zu bilden und vorzutragen. 
Die Verbandsversammlung entlastet den Geschäftsführer und den Verbandsvorsitzenden für das Jahr 2017.

Beschluss-Nr.: 261/64/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsführung das Angebot der Firma Neru GmbH & Co. KG vom 31.08.2018 zur Anmietung von Flächen und Ladekapazitäten am Standort Kamenz anzunehmen.
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden und die Geschäftsführung des RAVON zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Neru GmbH gemäß den Ausschreibungsbedingen und dem Angebot.
Der Vertrag ist der Verbandsversammlung im Dezember 2018 zur Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung vorzulegen.

63. Verbandsversammlung 29.06.2018

Beschluss-Nr.: 257/63/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
Dem Vergabevorschlag der Verbandsverwaltung folgend, beschließt die Verbandsversammlung, der Firma BauMaschinenZentrum Oberland GmbH, 02681 Kirschau, für die Lieferung von zwei Radladern zu den im Angebot benannten Konditionen zu erteilen.
Ausschlaggebend für den Zuschlag ist die technische Wertung der Angebot (s. Anlage: Wertung der Angebote).

Beschluss-Nr.: 258/63/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
Dem Vergabevorschlag der Verbandsverwaltung folgend, beschließt die Verbandsversammlung, der Firma Wiese GmbH & Co.KG, Auf der Tappenau 15, 32469 Petershagen, für die Lieferung von vier Schubbodenaufliegern zu den im Angebot benannten Konditionen zu erteilen.
Ausschlaggebend für den Zuschlag ist das wirtschaftlichste Angebot (s. Anlage: Wertung der Angebote).

Beschluss-Nr.: 259/63/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
Dem Vergabevorschlag der Verbandsverwaltung folgend, beschließt die Verbandsversammlung, der Firma STS SCAN TRUCK – SERVICE GmbH, 01968 Senftenberg, für die Lieferung von vier Sattelzugmaschinen gemäß Ausschreibung des RAVON und zu den im Angebot benannten Konditionen den Auftrag zu erteilen.
Ausschlaggebend für den Zuschlag ist die technische Bewertung und das wirtschaftlichste Angebot (s. Anlage: Wertung der Angebote).

62. Verbandsversammlung 22.03.2018

Beschluss-Nr.: 253/62/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (siehe Anlage).
2. Die Verbandsversammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2016 wie folgt zu behandeln: 
Der Jahresüberschuss von 12.634,36 Euro wird vollumfänglich zur Verrechnung mit den Verlustvorträgen der Vorjahre verwendet.
3. Der verbleibende Verlustvortrag aus 2011 in Höhe von 1.218.532,07 Euro wird weiter fortgeführt.
4. Für den nach Jahresabschluss 2016 noch verbleibenden Verlustvortrag aus 2012 in Höhe von T€ 724 (von ursprünglich T€ 736) ist ein Antrag auf Verlängerung des Verlustvortrages gemäß § 12 Abs. 3 Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) bis zum 31.12.2021 (Planungshorizont des vorliegenden Wirtschaftsplanes 2018 inklusive mittelfristiger Finanzplanung 2019 bis 2021) an die Landesdirektion zu stellen. Sollte nach Ablauf dieses Zeitraumes kein Abbau dieser Verlustvorträge erfolgt sein, sind der Verbandsversammlung durch die Verbandsverwaltung alternative Lösungsansätze darzulegen.
5. Der verbleibende Verlustvortrag aus 2012 in Höhe von 723.655,92 Euro (Verlustvortrag insgesamt 1.942.187,99 Euro) wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesdirektion gemäß Ziffer 4 weiter fortgeführt.
6. Die Verbandsversammlung entlastet den Geschäftsführer und den Verbandsvorsitzenden für das Jahr 2016.

Beschluss-Nr.: 254/62/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2018 mit dem Wirtschaftsplan 2018 und dem Finanzplan 2019 — 2021.

Beschluss-Nr.: 255/62/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
Zur Festsetzung der Höhe der von den kommunalen (Direktanlieferung Bürger) und gewerblichen Abfallanliefern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage 1 zur Drucksache 03/2018 beigefügte Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallbeseitigungsanlagen des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien beschlossen.

Beschluss-Nr.: 256/62/18

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung stimmt der Änderung und Ergänzung der 1. Änderungssatzung zur Benutzungssatzung des RAVON, die als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist, zu.

61. Verbandsversammlung 21.12.2017

Beschluss-Nr.: 249/61/17

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage 1 vorliegende Verbandssatzung des RAVON.
Die Verbandsversammlung beschließt die Fortführung der mit Beschluss 237/58/16 beschlossenen Zuständigkeitsordnung des RAVON (Regelungen der Zuständigkeiten zwischen Verbandsvorsitzenden und Geschäftsführer) bis zur Vorlage einer neuen Zuständigkeitsordnung.

Beschluss-Nr.: 250/61/17

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Auftrages an das wirtschaftlich und technisch beste Angebot – hier für beide Deponien die Fa. Göbel. 
Der Verbandsvorsitzende und der Geschäftsführer werden beauftragt entsprechende Vergabeinformationen und Aufträge zur fertigen und an die Bieter zu versenden.
Die Beauftragung der Bedarfsposition-Fackelbetrieb bis 3% Methangas ist abhängig vom positiven Nachweis der Eignung der Anlage auf der Deponie Suhl bis Ende Januar 2018.

Beschluss-Nr.: 251/61/17

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt den Kauf der Schwachgasentsorgungsanlage auf der Deponie Bergen, Landkreis Bautzen, zu einem Kaufpreis von 34.510 Euro (inkl. MwSt.). Ebenso beschließt die Verbandsversammlung die Vergabe eines Wartungsvertrages für diese Anlage an die Firma LAMBDA, Postfach 1662, 45674 Herne. Die Kosten des für 4 Jahre gültigen Wartungsvertrages belaufen sich auf 13.937,28 Euro (inkl. MwSt.).

Beschluss-Nr.: 252/61/17

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt den Gesamtumfang und die Höhe der vorgelegten Einzelverträge zur Ausgleichsbelieferung des Kontingentes des RAVON in der T.A. Lauta für das Jahr 2018 und 2019. Der Verbandsvorsitzende und der Verbandsgeschäftsführer werden beauftragt die entsprechenden Verträge zu fertigen und zu unterzeichnen.

60. Verbandsversammlung 27.04.2017

Beschluss-Nr.: 247/60/17

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (siehe Anlage).
2. Die Verbandsversammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2015 wie folgt zu behandeln:
Der Jahresüberschuss von 65.576,87 Euro wird vollumfänglich zur Verrechnung mit den Verlustvorträgen der Vorjahre verwendet.
3. Der verbleibende Verlustvortrag aus 2011 in Höhe von 1.218.532,07 Euro (Verlustvortrag insgesamt 1.954.822,35 Euro) wird weiter fortgeführt. 
4. Der mit Datum 20.03.2017 an die Landesdirektion gestellte Antrag auf weiteren Verlustvortrag aus 2011 um 10 Jahre ist durch die Verbandsverwaltung auf 5 Jahre, beginnend mit Jahresabschluss 2015 bis Jahresabschluss 2020 gemäß dem Planungshorizont des vorliegenden Wirtschaftsplanes 2017 (inklusive mittelfristiger Finanzplanung 2018 bis 2020) zu ändern. Sollte nach Ablauf dieses Zeitraumes kein Abbau dieser Verlustvorträge erfolgt sein, sind der Verbandsversammlung durch die Verbandsverwaltung alternative Lösungsansätze darzulegen.
5. Die Verbandsversammlung entlastet den Geschäftsführer und den Verbandsvorsitzenden für das Jahr 2015.

Beschluss-Nr.: 248/60/17

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2017 mit dem Wirtschaftsplan 2017 und dem Finanzplan 2018 — 2020.

59. Verbandsversammlung 20.12.2016

Beschluss-Nr.: 240/59/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt einen Zinssatz von 1,5 % p.a. für die kalkulatorischen Kosten ab dem Wirtschaftsjahr 2017.
2. Die Verbandsversammlung beschließt für die Kalkulation der Entgelte und Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2017/2018 einen einheitlichen Zinssatz von 1,5 % p.a. für das Anlagevermögen, die Nachsorgerückstellungen und die Gebührenausgleichsrückstellungen.
3. Die Verbandsversammlung beschließt für die Nachkalkulation und den Jahresabschluss 2016 den Abzinsungssatz für die Nachsorgerückstellungen von 4,5 % auf die jeweils gültigen BilMoG-Zinsen (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) zu senken.

Beschluss-Nr.: 241/59/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung stimmt den im Vortrag der Drucksache 11/2016 dargestellten Berechnungsmethoden für die Inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten sowie dem angewandten Kalkulationsschema zu.
2. Die Entgeltordnung für die Verbandsmitglieder vom 16. Dezember 2014, Beschluss- Nummer 209/54/14 wird zum 31.Dezember 2016 aufgehoben.
3. Zur Festsetzung der Höhe der durch die Verbandsmitglieder zu zahlenden Entgelte wird die als Anlage 3 zur Drucksache 08/2016 beigefügte Entgeltordnung beschlossen.

Beschluss-Nr.: 242/59/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung stimmt den im Vortrag der Drucksache 12/2016 dargestellten Berechnungsmethoden für die Inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten sowie dem angewandten Kalkulationsschema zu.
2. Zur Festsetzung der Höhe der von den gewerblichen Abfallanliefern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage 3 zur Drucksache 12/2016 beigefügte Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallbeseitigungsanlagen des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien beschlossen.

Beschluss-Nr.: 243/59/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die in der Anlage befindliche Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung des RAVON und ihrer Ausschüsse vom 20. April 2009.

Beschluss-Nr.: 244/59/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt den im Vortrag und in den Anlagen zur Drucksache dargestellten Vergleichsvorschlag zwischen dem RAVON und der TA Lauta anzunehmen.
2. Der Verbandsvorsitzende und die Verbandsgeschäftsführung werden beauftragt, das 2. Zusatzprotokoll zu unterzeichnen.

Beschluss-Nr.: 245/59/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung des RAVON bestätigt die Verlängerung des Deponieübernahmevertrages für die Deponie Niedercunnersdorf im Landkreis Görlitz bis zum 31.12.2047.
2. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die entsprechende vertragliche Regelung für den RAVON zu unterzeichnen.
3. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die für die Laufzeitverlängerung des Deponieübernahmevertrages notwendigen vertraglichen Regelungen zu erarbeiten und den Verbandsmitgliedern vorzulegen.

Beschluss-Nr.: 246/59/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Verpachtung des Geländes der Deponie Niedercunnersdorf, Landkreis Görlitz, zur Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage an die CWH Ingenieurgesellschaft mbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden für die Dauer von 20 Jahren plus 2 mal 5 Jahre Verlängerungsoption.

Die Jahrespachtsumme beträgt 5.800 Euro.

58. Verbandsversammlung 21.07.2016

Beschluss-Nr.: 235/58/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (siehe Anlage).
2. Die Verbandsversammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2014 wie folgt zu behandeln:
Der Jahresüberschuss von 1.748.506,20 Euro wird vollumfänglich zur Verrechnung mit den Verlustvorträgen der Vorjahre verwendet.
3. Die Verbandsversammlung entlastet den Geschäftsführer und den Verbandsvorsitzenden für das Jahr 2014.

Beschluss-Nr.: 236/58/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden und die Verbandsgeschäftsführung für den Standort Kunnersdorf
a) die weiteren Planungen, Genehmigung und Vorbereitung eines verhandelten Pachtvertrages für eine Photovoltaikanlage mit einer Laufzeit von 20 Jahren (+2x5 Jahre Verlängerung) mit mindestens 2000 Euro/ha in Anspruch genommener Fläche abzuschließen,
b) die weiteren Planungen, Genehmigung und Vorbereitung eines verhandelten Pachtvertrages für 3 Windenergieanlagen mit einer Laufzeit von 20 Jahren (+2x5 Jahre Verlängerung) mit mindestens anfänglich 7,5% des Nettoeinspeiseerlöses, mindestens jedoch 40.000 Euro je WEA pro Jahr Euro/ha abzuschließen und 
c) die weiteren Planungen, Genehmigung und Vorbereitung eines Fördermittelantrages und eine Ausschreibung für eine neue Deponiefackel mit Wärmetauscher und Mini-BHKW incl. aller wärmetechnischen Anpassungen abzuschließen.
2. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden und die Verbandsgeschäftsführung für den Standort Nadelwitz die weiteren Planungen, Genehmigung und Vorbereitung eines Fördermittelantrages und eine Ausschreibung für eine neue Deponiefackel mit Wärmetauscher und Mini-BHKW inklusive aller wärmetechnischen Anpassungen abzuschließen.
3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden und die Verbandsgeschäfts-führung für den Standort Niedercunnersdorf die weiteren Planungen, Genehmigung und Vorbereitung eines verhandelten Pachtvertrages für eine Photovoltaikanlage mit einer Laufzeit von 20 Jahren (+2x5 Jahre Verlängerung) mit mindestens 2000 Euro/ha in Anspruch genommener Fläche abzuschließen.

Beschluss-Nr.: 237/58/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die befristeten Zuständigkeiten gemäß der bisherigen Organisationsstruktur (Verbandsversammlung, Verbandsvorsitzender und Geschäftsführung) in der in der Drucksache und den Anlagen dargestellten Form (Anlage 1 ohne Finanzausschuss) neu zu regeln.
2. Die Verbandsversammlung beauftragt die Verbandsverwaltung mit der Umsetzung der beschlossenen Zuständigkeiten im Rahmen einer Verbandssatzungsänderung und nachfolgend mit der Änderung der Zuständigkeitsordnung.
3. Die Verbandsversammlung beschließt die Anwendung der neugestalteten Zuständigkeiten (ohne Finanzausschuss) bereits ab Beschluss der vorliegenden Drucksache, befristet bis zum 30.06.2017. Die Verbandsversammlung erteilt dem Verbandsvorsitzenden und dem Geschäftsführer rechtsgeschäftliche Vollmacht entsprechend den beschlossenen Zuständigkeiten.
4. Die Verbandsgeschäftsführung informiert den Verbandsvorsitzenden und die Verbandsversammlung bis zum Inkrafttreten der Verbandssatzungsänderung und der Zuständigkeitsordnung über Verträge die über die alte Zuständigkeitsordnung hinausgehen.
5. Die Verbandsversammlung beschließt die Prüfung der Kompetenzerweiterung des bisher beratenden Finanzausschusses auf einen beschließenden Ausschuss hinsichtlich sich ergebender Vereinfachungen im Verwaltungshandeln und möglicher Dopplungen mit der Verbandsversammlung. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt nach Prüfung der Option und Diskussion im Finanzausschuss entsprechende Änderungen in der Verbandssatzung und der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen.

Beschluss-Nr.: 238/58/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Baus und Betriebs der Umladestation für das Entsorgungsgebiet Kamenz/Bischofswerda (Los 1) an die Neru GmbH & Co. KG, Radeburger Straße 65, 01689 Meißen.

Beschluss-Nr.: 239/58/16

- nicht öffentlich –

Umlaufbeschlüsse im Februar 2016

Die Verbandsversammlung des RAVON fasste im Umlaufverfahren folgenden Beschluss:
Beschluss-Nr.: 233/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Steuerungstechnik der Sickerwasseranlage auf der Deponie Kunnersdorf an die EAT Elektro- und Automatisierungstechnik GmbH mit einer Auftragssumme von 104.101,38 Euro (inkl. MwSt.).

Die Verbandsversammlung des RAVON fasste im Umlaufverfahren folgenden Beschluss:
Beschluss-Nr.: 234/16

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Interimsvergabe für den Bau und Betrieb der Umladestation für das Entsorgungsgebiet Kamenz/Bischofswerda an die Firma Neru Radeberg.
2. Die Verbandsversammlung ermächtigt den Verbandsvorsitzenden und die Verbandsgeschäftsführung den Interimsvertrag mit dem Betreiber der Umladestation Radeberg (Neru) für den Zeitraum 01.01.2016 bis maximal 30.06.2016 zu schließen.

57. Verbandsversammlung 11.12.2015

Beschluss-Nr.: 229/57/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2016 mit dem Wirtschaftsplan 2016 und dem Finanzplan 2017 — 2019.

Beschluss-Nr.: 230/57/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung stimmt der Änderung der Anlage 1 der 1. Änderungssatzung zur Benutzungssatzung des RAVON, die als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist, zu.
Die Verbandsversammlung stimmt der Änderung der Anlage 3 der 1. Änderungssatzung zur Benutzungssatzung des RAVON, die als Anlage 2 zu dieser Drucksache beigefügt ist, zu.
Die Verbandsversammlung stimmt der 1. Änderungssatzung zur Benutzungssatzung des RAVON, die als Anlage 3 zu dieser Drucksache beigefügt ist, zu.

Beschluss-Nr.: 231/57/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung stimmt den im Vortrag der Drucksache 13/2014 (Beschluss Nr. 211/54/2014 dargestellten Berechnungsmethoden für die Inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten sowie dem angewandten Kalkulationsschema zu.
2. Zur Festsetzung der Höhe der von den gewerblichen Abfallanlieferern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage zur Drucksache 17/2015 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallbeseitigungsanlagen des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien vom 16.12.2014 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 52 vom 27.12.2014 Seite A 699) beschlossen.

Beschluss-Nr.: 232/57/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Baus und Betriebs der Umladestation für das Entsorgungsgebiet NOL/Weißwasser (Los 2) an die NEG Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft GmbH, Heinrich-Heine-Straße 75, 02943 Weißwasser.

56. Verbandsversammlung 01.10.2015

Beschluss-Nr.: 221/56/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2013
(siehe Anlage).
2. Die Verbandsversammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2013 wie folgt zu behandeln:
Das Gesamtergebnis von 1.436.645,99 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Die Verbandsversammlung entlastet den Geschäftsführer und den Verbandsvorsitzenden für das Jahr 2013.

Beschluss-Nr.: 222/56/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplanentwurf 2016 mit der Haushaltssatzung 2016 und dem Finanzplan bis 2019.
2. Der Wirtschaftsplanentwurf ist 7 Arbeitstage bei allen Verbandsmitgliedern (§ 28 der Verbandssatzung) öffentlich auszulegen. Nach der Auslegung ist noch eine Frist von 7 Arbeitstagen nach dem letzten Tag der Auslegung abzuwarten. Bis dahin können noch Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden.
3. Die Verbandsversammlung beschließt in öffentlicher Sitzung über eingegangene Einwendungen

Beschluss-Nr.: 223/56/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe des Baus und Betriebs der Umladestation für das Entsorgungsgebiet Kamenz/Bischofswerda (Los 1) an die Frauenrath Recycling GmbH, Gewerbering Nord 11, 01900 Bretnig.
2. Die Verbandsversammlung beschließt die Vergabe für den Bau und Betrieb der Umladestation für das Entsorgungsgebiet Löbau/Zittau/Görlitz (Los 3) an die Becker Umweltdienste GmbH, Paulsdorfer Straße 5, 02894 Reichenbach.

Beschluss-Nr.: 224/56/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Vereinbarung zur Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2017 mit der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Beyerstraße 25, 09113 Chemnitz.
Vom beauftragen Unternehmen wird gefordert, dass die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgt, der bisher nicht für den RAVON tätig gewesen ist.

Beschluss-Nr.: 225/56/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Vereinbarung zur Durchführung von Nachsorgemaßnahmen auf der Betriebsdeponie Robotron Radeberg zwischen der Landesdirektion Sachsen und dem RAVON.
2. Der Geschäftsführer wird gebeten, in den Vertrag noch eine Kündigungsklausel aufzunehmen.

Beschluss-Nr.: 226/56/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
Unter Bezug auf Beschluss-Nr.: 144/37/09 mit den dort genannten Rahmenbedingungen genehmigt die Verbandsversammlung nachträglich den in der Anlage befindlichen Mietvertrag zwischen RAVON und Biomethan Schöpstal GmbH & Co. KG.

Beschluss-Nr.: 227/56/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die Verlängerung des Pachtvertrages zwischen dem RAVON und Schöpstal-Agar GmbH bis zum 31.12.2025 zu den im Vortrag dargestellten Konditionen.
Die Verbandsversammlung ermächtigt den Verbandsvorsitzenden und die Verbandsgeschäftsführung den Vertrag mit Schöpstal-Agar GmbH zu schließen.

Beschluss-Nr.: 228/56/15

- nicht öffentlich -

55. Verbandsversammlung 19.02.2015

Beschluss-Nr.: 215/55/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2015 mit dem Wirtschaftsplan 2015 und dem Finanzplan 2016 — 2018.

Beschluss-Nr.: 216/55/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
Die Verbandsversammlung beschließt die in der Anlage zur Drucksache 02/2015 befindliche Satzung zur ersten Änderung der Satzung des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung).

Beschluss-Nr.: 217/55/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Verträge BgA 2015 zu den im Vortrag dargestellten Mengen und Preisen.
2. Die Verbandsversammlung ermächtigt den Verbandsvorsitzenden und die Verbandsgeschäftsführung die Verträge mit den gewerblichen Entsorgern für das Jahr 2015 zu schließen.

Beschluss-Nr.: 218/55/15

Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Verlängerung der Verträge mittels Vereinbarung für die Umladestationen Großröhrsdorf, Reichenbach und Weißwasser bis zum 31.12.2015 zu den im Vortrag dargestellten Konditionen.
2. Die Verbandsversammlung ermächtigt den Verbandsvorsitzenden und die Verbandsgeschäftsführung die Verträge mit den Betreibern der Umladestationen für das Jahr 2015 zu schließen.

Beschluss-Nr.: 219/55/15

- nicht öffentlich -

Beschluss-Nr.: 220/55/15

- nicht öffentlich -