Die Verbands­ver­sammlung des Ravon

Die Verbands­ver­sammlung ist das beschlie­ßende Organ des Abfall­ver­bandes. Sie wird mindestens einmal im Halbjahr einberufen.

Die Verbands­ver­sammlung entscheidet u.a. über:

  • Änderungen der Verbandssatzung
  • Errichtung oder wesent­liche Änderung der den Verbands­auf­gaben dienenden Anlagen und Einrichtungen
  • Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen und Benutzungsordnungen
  • Aufnahme neuer Mitglieder sowie Austritt einzelner Verbandsmitglieder
  • Auflösung des Zweck­ver­bandes und Bestellung von Abwicklern sowie Ausschluss einzelner Verbandsmitglieder
  • Erlass, Änderung oder Aufhebung der Geschäfts­ordnung für die Verbandsversammlung
  • Erlass und Änderung der Haushalts­satzung, Festsetzung der Höhe der Verbandsumlagen
  • Übertragung von Aufgaben an Dritte
  • Feststellung des Jahres­ab­schlusses und Behandlung des Jahresergebnisses
  • Wahl des Verbands­vor­sit­zenden und seines Stell­ver­treters. Bestellung von Ausschuss­mit­gliedern sowie die Festsetzung von Entschädigungen
  • Errichtung, Übernahme, Betei­ligung, wesent­liche Änderung, vollständige oder teilweise Veräu­ßerung oder Auflösung von Unter­nehmen und deren Tochtergesellschaften
  • die Festsetzung von Vergü­tungen auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarif­ver­trages bestehen im Einver­nehmen mit dem Verbandsvorsitzenden
  • Ernennung, Einstellung, Ein- und Höher­grup­pierung und Entlassung des Geschäfts­führers im Einver­nehmen mit dem Verbandsvorsitzenden
  • die Übertragung weiterer Angele­gen­heiten zur selbstän­digen Erledigung an den Verbandsvorsitzenden.

Weitere Organe des Verbandes sind der

Finanz­aus­schuss:

Der RAVON hat einen beratenden Finanz­aus­schuss gebildet. Ihm gehören die weiteren Vertreter der Verbands­mit­glieder des RAVON an.
Die Verbands­ver­sammlung kann Aufgaben und Zustän­dig­keiten auf beratende Ausschüsse übertragen. Der Finanz­aus­schuss berät die Beschluss­vor­lagen der Verbands­ver­sammlung vor und gibt eine Beschluss­emp­fehlung an die Verbands­ver­sammlung ab.

Fachbeirat:

Der RAVON hat einen Fachbeirat gebildet. Er besteht aus den Abfall­ver­ant­wort­lichen der Verbands­mit­glieder, die Leiter der Umwelt- bzw. Abfall­ämter. Der Fachbeirat besitzt Beratungs­kom­petenz in allen Entschei­dungen der Verbands­ver­sammlung. Zusammen mit dem Finanz­aus­schuss gibt der Fachbeirat eine Beschluss­emp­fehlung zu den Beratungs­themen der Verbands­ver­sammlung ab.

Die Zusam­men­setzung der Verbands­ver­sammlung

Die Verbands­ver­sammlung setzt sich zusammen aus

  • dem Verbands­vor­sit­zenden (Vertreter eines Verbandsmitgliedes),
  • dem stell­ver­tre­tenden Verbands­vor­sit­zenden (Vertreter eines Verbands­mit­gliedes) und

  • den weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder.

Vertreter der Verbands­mit­glieder sind die Landräte oder deren Stell­ver­treter sowie drei weitere Mitglieder aus jedem Kreistag.
Jedes Verbands­mit­glied hat eine Stimme.

Aktuelle Mitglieder der Verbandsversammlung:

Landkreis Bautzen

Vertreter des Verbands­mit­gliedes:
Dr. Romy Reinisch (Verbands­vor­sit­zende)

weitere Vertreter:

Stefan Lehmann
Christoph Mehnert
Siegfried Kühn

Stell­ver­treter der weiteren Vertreter:
Michael Ratzing
Prof. Dr. Peter Schierack
Diana Schieback

Landkreis Görlitz

Vertreter des Verbands­mit­gliedes:
Landrat Dr. Stephan Meyer (Stell­ver­tre­tender Verbandsvorsitzender)

weitere Vertreter:
Heiko Titze
Bernd Kalkbrenner
Tobias Steiner

Stell­ver­treter der weiteren Vertreter:
Peter Stahn
Michael Hiltscher
Ralf Brehmer

Die Termine der Verbands­ver­sammlung

Finanzausschuss/​Fachbeirat

18.04.2024, 09:00
RAVON Kunnersdorf

22.08.2024, 09:00
RAVON Kunnersdorf

07.11.2024, 09:00
RAVON Kunnersdorf

Verbands­ver­sammlung

17.05.2024, 13:00
LRA Görlitz

29.08.2024, 16:00
RAVON Kunnersdorf

21.11.2024, 15:30
LRA Bautzen

Die Beschlüsse der Verbands­ver­sammlung

Übersicht der letzten Beschlüsse

82. Verbands­ver­sammlung 17.05.2024

Beschluss­fassung im Umlauf­ver­fahren am 20.03. und 22.03.2024

Gegen­stand:

Klage gegen Planfest­stel­lungs­be­schluss Deponie TKK

Beschluss-Nr.: 318/UV/2024

Die Verbands­ver­sammlung beschließt im Umlaufverfahren:

  1. Es wird Klage gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss über die Errichtung und den Betrieb der DK I‑Deponie „Deponie im Forst“ der TKK GmbH erhoben. Die Geschäfts­füh­rerin wird beauf­tragt, alle notwen­digen Schritte hierfür einzuleiten.
  2. Die Planungs­ar­beiten für den 3. Bauab­schnitt der Deponie Kunnersdorf werden zunächst bis zur Klärung der recht­lichen Möglich­keiten ausgesetzt.

Abstim­mungs­er­gebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 0

81. Verbands­ver­sammlung

Beschluss Nr. 315/81/2023

zur Verbands­ver­sammlung 04/2023 am 15. Dezember 2023

Beschluss:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt:

1. Die regel­mä­ßigen Sitzungen der Verbands­ver­sammlung im Kalen­derjahr 2024 finden am

Datum Zeit Ort
25. April 2024 16:00 bis 18:00 Uhr LRA Görlitz
29. August 2024 16:00 bis 18:00 Uhr RAVON Kunnersdorf
21. November 2024 15:30 bis 17:30 Uhr LRA Bautzen

statt.

2. Die Verbands­vor­sit­zende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung der Verbands­ver­sammlung durch die Verbands­ver­sammlung ermächtigt, die nach Nummer 1 bestimmten Sitzungs­termine der Verbands­ver­sammlung zu verschieben oder aufzu­heben, wenn hierfür ein berech­tigter Grund, wie beispiels­weise zeitliche oder sachliche Verhin­derung der Vertreter eines Verbands­mit­gliedes oder das Fehlen von sachlich zu behan­delnden Beschluss­ge­gen­ständen, vorliegt. Die Rechte der Verbands­mit­glieder aus § 6 Abs. 2 der Verbands­satzung bleiben unberührt.

Abstim­mungs­er­gebnis:
Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 0

Beschluss Nr. 317/81/2023

zur Verbands­ver­sammlung 04/2023 am 15. Dezember 2023

Die Verbands­ver­sammlung beschließt die vorlie­gende Haushalts­satzung zum Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2024 bis 2026.

80. Verbands­ver­sammlung 09.10.2023

Beschluss-Nr. 314/UV/2023
Umlaufverfahren

Verlegung des Beratungs­termins und Beratungs­ortes zur Verbands­ver­sammlung auf den 15. Dezember 2023

Beschluss:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt:

Die Verbands­ver­sammlung vom 11. Dezember 2023 wird auf den 15. Dezember 2023 verlegt.

Die Verbands­ver­sammlung am 15. Dezember 2023 findet in den Geschäfts­räumen der Nieder­schle­si­schen Entsor­gungs­ge­sell­schaft mbH (NEG) in Weißwasser statt. Die Verbands­vor­sit­zende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung der Verbands­ver­sammlung durch die Verbands­ver­sammlung ermächtigt, die nach Nummer 1 bestimmten Sitzungs­termine der Verbands­ver­sammlung zu verschieben oder aufzu­heben, wenn hierfür ein berech­tigter Grund, wie beispiels­weise zeitliche oder sachliche Verhin­derung der Vertreter eines Verbands­mit­gliedes oder das Fehlen von sachlich zu behan­delnden Beschluss­ge­gen­ständen, vorliegt. Die Rechte der Verbands­mit­glieder aus § 6 Abs. 2 der Verbands­satzung bleiben unberührt.

Beschluss­vorlage:
Beauf­tragung Machbar­keits­studie Umlade­station Leppersdorf

Die Geschäfts­führung wird auf Grundlage von § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Verbands-satzung ermächtigt, die Machbar­keits­studie der Umlade­station Leppersdorf einzu­holen und nach Auswertung zu beauftragen.

Der etwaige Bau einer eigenen Umlade­station auf dem Grund­stück des Landkreises Bautzen soll unter­sucht werden.

79. Verbands­ver­sammlung 03.07.2023

Gegen­stand

Verlegung des Beratungs­ortes zur Verbands­ver­sammlung am 11. Dezember 2023

Beschluss Nr. 313/79/2023

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:

1. Die Verbands­ver­sammlung am 11. Dezember 2023 findet im Landratsamt Bautzen statt.

2. Die Verbands­vor­sit­zende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung der Verbands­ver­sammlung durch die Verbands­ver­sammlung ermächtigt, die nach Nummer 1 bestimmten Sitzungs­termine der Verbands­ver­sammlung zu verschieben oder aufzu­heben, wenn hierfür ein berech­tigter Grund, wie beispiels­weise zeitliche oder sachliche Verhin­derung der Vertreter eines Verbands­mit­gliedes oder das Fehlen von sachlich zu behan­delnden Beschluss­ge­gen­ständen, vorliegt. Die Rechte der Verbands­mit­glieder aus § 6 Abs. 2 der Verbands­satzung bleiben unberührt.

78. Verbands­ver­sammlung 20.04.2023

Gegen­stand
 

Die Verbands­ver­sammlung des RAVON fasste auf ihrer 78. Sitzung am 20. April 2023 folgenden Beschluss in öffent­licher Beratung:



Beschluss-Nr. 311/78/2023

Die Verbands­ver­sammlung des RAVON beschließt den turnus­ge­mäßen Wechsel des Rechnungs­prü­fungs­amtes für die Jahre 2022 – 2023 – 2024 zum Rechnungs­prü­fungs­amtes des Landkreises Görlitz.


Abstim­mungs­er­gebnis:
 
Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0

77. Verbands­ver­sammlung 24.10.2022

Gegen­stand

Beschluss­fassung zu überplan­mä­ßigen Ausgaben gemäß § 8 Abs. 3 der Verbands­satzung — Vergabe Hochtem­pe­ra­tur­schwach­gas­fa­ckeln Deponie Hufe-Pulsnitz und Grüne Fichte Weißwasser

Beschluss-Nr. 308/77/2022

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt überplan­mäßige Ausgaben in Höhe von 329.689 Euro (+295.301 Euro Inves­ti­ti­ons­er­höhung; +34.388 Euro Planungs­er­höhung) für die Errichtung von zwei Schwach­gas­an­lagen auf den Deponien Pulsnitz und Weißwasser entspre­chend dem Antrag (s. Anlage 2).

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Vergabe der Ausschreibung Schwach­gas­be­hand­lungs­an­lagen Hufe-Pulsnitz und Weißwasser

Beschluss-Nr.: 309/77/2022

1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe des Auftrages zum Bau von Schwach­gas­ent­sor­gungs­an­lagen auf den Deponien Pulsnitz und Weißwasser in Höhe von 945.301,06 Euro brutto (Los 1: 468.021,23 € und Los 2: 477.279,83 €) an die Firma Göbel Energie- und Umwelt­technik Anlagenbau GmbH, Emil-Dittmer-Straße 4, 24539 Neumünster.

2. Der Verbands­vor­sit­zende und der Geschäfts­führer werden beauf­tragt, entspre­chende Verga­be­infor­ma­tionen und Aufträge anzufer­tigen und an den Bieter zu versenden.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0

76. Verbands­ver­sammlung 30.08.2022

In der 76. Verbands­ver­sammlung sind keine Beschlüsse gefallen.

75. Verbands­ver­sammlung 02.06.2022

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur künftigen Verfah­rens­weise mit nicht am Finanz­markt gebun­denem Kapital aus den zweck­be­stimmten Rückstellungen des RAVON zur Deckung der Finan­zierung der Nachsorge sowie des Gebührenausgleichs

Beschluss-Nr. 299/75/2022

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Das dem RAVON zur Verfügung stehende Finanz­ka­pital ist auf den Giro-Konten des Verbandes aufzu­be­wahren, bis dem Verband eine durch Beschluss der Verbands­ver­sammlung in Kraft getretene Richt­linie für Kapital­an­lagen vorliegt.

2. Bei einer wesent­lichen Verbes­serung des Finanz­marktes, insbe­sondere einer stabi­leren Zinsent­wicklung für kurzzeitige Geldan­lagen, kann der RAVON, durch Beschluss der Verbands­ver­sammlung oder bei kurzfris­tigen Entschei­dungs­spiel­räumen durch Eilent­scheid des Verbands­vor­sit­zenden, abwei­chend von Nr. 1 dieses Beschlusses, Geldan­lagen tätigen.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung über den Entgelt­vertrag zwischen dem RAVON und seinen Verbandsmitgliedern

Beschluss-Nr.: 300/75/2022

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die von den Verbands­mit­gliedern gemäß § 20 Abs. 1 Verbands­satzung erhobenen beson­deren Entgelte für die Inanspruch­nahme der Einrich­tungen des RAVON werden rückwirkend zum 01.07.2014 durch eine Verein­barung zwischen dem RAVON und dem jewei­ligen Verbands­mit­glied geregelt.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur formalen Änderung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 301/75/2022

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Zustimmung zum 2. Nachtrag zum Deponieübernahmevertrag, Deponie Niedercunnersdorf.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zum Abschluss eines Gestat­tungs­ver­trages zum Bau und Betrieb einer Photo­vol­ta­ik­anlage am Standort Deponie Niedercunnersdorf

Beschluss-Nr.: 302/75/2022

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt dem Gestat­tungs­vertrag für die Instal­lation und den Betrieb einer Photo­vol­ta­ik­anlage auf der Deponie Nieder­cun­nersdorf zwischen der CWH Concept mbH, Jäger­gasse 4, 09212 Limbach-Oberfrohna, und dem Regio­nalen Abfall­verband Oberlausitz-Nieder­schlesien (RAVON), zuzustimmen.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung der Benut­zungs­satzung des RAVON

Beschluss-Nr.: 303/75/2022

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Neufassung der Satzung über die Abfall­be­sei­tigung
im Verbands­gebiet sowie über die Benutzung von Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen (Benut­zungs­satzung) einschließlich der dazuge­hö­rigen Anlagen.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0

74. Verbands­ver­sammlung 17.02.2022

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Haushalts­satzung 2022 zum Wirtschaftsplan 2022

Beschluss-Nr. 298/74/2022

Die Verbands­ver­sammlung beschließt die vorlie­gende Haushalts­satzung 2022 mit dem Wirtschaftsplan 2022 und dem Finanzplan 2023–2025.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0

73. Verbands­ver­sammlung 30.09.2021

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Feststellung des Jahres­ab­schluss 2020

Beschluss-Nr. 293/73/2021

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung des RAVON stellt den Jahres­ab­schluss 2020 mit einer Bilanz­summe in Höhe von 41.591.941,10 Euro und einen Jahres­fehl­betrag in Höhe von 729.276,13 Euro fest.
Der Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorge­tragen.
Der Lagebe­richt wird gebilligt.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden

Beschluss-Nr.: 294/73/2021

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Entlastung des Verbands­vor­sit­zenden Herrn Michael Harig und des Geschäfts­führers Herrn Roman Toedter für das Wirtschaftsjahr und den Jahres­ab­schluss 2020.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur formalen Änderung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 295/73/2021

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Neufassung der Satzung über die Abfall­be­sei­tigung im Verbands­gebiet sowie über die Benutzung von Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen (Benut­zungs­satzung).

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 1
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 1


Beschluss Nr.: 296/73/72021 Beschluss wurde in nicht­öf­fent­licher Sitzung beschlossen


Beschluss­fassung im Umlauf­ver­fahren am 06.12. und 07.12.2021

Gegen­stand

Beschluss­fassung zu den Terminen und Örtlich­keiten der Verbands­ver­sammlung 2022

Beschluss-Nr.: 297/UV/2021

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:

1. Die regel­mä­ßigen Sitzungen der Verbands­ver­sammlung im Kalen­derjahr 2021 finden am

17.02.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Bautzen

02.06.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Görlitz

21.07.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Bautzen

22.09.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Görlitz

08.12.2022, 16:00 — 18.00 Uhr, LRA Bautzen

statt.

2. Der Verbands­vor­sit­zende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Verbands­satzung durch die Verbands­ver­sammlung ermächtigt, die nach Ziffer 1 bestimmten Sitzungs­termine der Verbands­ver­sammlung zu verschieben oder aufzu­heben, wenn hierfür ein berech­tigter Grund, wie beispiels­weise zeitliche oder sachliche Verhin­derung der Vertreter eines Verbands­mit­gliedes oder das Fehlen von sachlich zu behan­delnden Beschluss­ge­gen­ständen, vorliegt. Die Rechte der Verbands­mit­glieder aus § 6 Abs. 2 der Verbands­satzung bleiben unberührt.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0

72. Verbands­ver­sammlung 23.02.2021

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Neufassung der Entschädigungssatzung

Beschluss-Nr. 290/72/2021

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die in der Anlage 1 zur Druck­sache 01/2021 beigefügte Satzung des Regio­nalen Abfall­ver­bandes Oberlausitz-Nieder­schlesien (RAVON) über die Entschä­digung für ehren­amt­liche Tätigkeit (Entschä­di­gungs­satzung).

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Neufassung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 291/72/2021

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Änderungen und Ergän­zungen zur Satzung über die Abfall­be­sei­tigung im Verbands­gebiet sowie über die Benutzung von Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen (Benut­zungs­satzung).

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Auftrags­vergabe Schwach­gas­ent­sor­gungs­an­lagen Nieder­cun­nersdorf und Radgendorf

Beschluss-Nr.: 292/72/2021

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:

  1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe des Auftrages zum Bau von Schwach­gas­ent­sor­gungs­an­lagen auf den Deponien Nieder­cun­nersdorf und Radgendorf an die Firma Göbel Energie- und Umwelt­technik GmbH, Fehmarn­straße 22, 24782 Büdelsdorf.
  2. Die Auftrags­summe für den Bau beträgt 566.650,24 € (inkl. MwSt.).
  3. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe des Auftrages zur Wartung von Schwach­gas­ent­sor­gungs­an­lagen auf den Deponien Nieder­cun­nersdorf und Radgendorf für 4 Jahre an die Firma Göbel Energie- und Umwelt­technik GmbH, Fehmarn­straße 22, 24782 Büdelsdorf.
  4. Die Auftrags­summe für die Wartungs­ar­beiten beträgt 39.984,00 € (inkl. MwSt.).
  5. Der Verbands­vor­sit­zende und der Geschäfts­führer werden beauf­tragt, entspre­chende Verga­be­infor­ma­tionen und Aufträge anzufer­tigen und an den Bieter zu versenden.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0

71. Verbands­ver­sammlung 08.12.2020


Gegen­stand

Beschluss­fassung zum Jahres­ab­schluss 2019

Beschluss-Nr.: 282/71/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:

  1. Die Verbands­ver­sammlung des RAVON stellt den Jahres­ab­schluss 2019 mit einer Bilanz­summe in Höhe von 39.430.956,07 Euro und einem Jahres­fehl­betrag von 608.056,20 Euro fest.
  2. Der Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Lagebe­richt wird gebilligt.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Entlastung des Verbands­vor­sit­zenden und des Geschäfts­führers für das Wirtschaftsjahr 2019

Beschluss-Nr.: 283/71/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Entlastung des Verbands­vor­sit­zenden Herrn Michael Harig und des Geschäfts­führers Herrn Roman Toedter für das Wirtschaftsjahr 2019.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Neufassung der Gebüh­ren­satzung 2021/2022

Beschluss-Nr.: 284/71/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:

  1. Die Verbands­ver­sammlung stimmt den im Vortrag der Druck­sache 06/2020 darge­stellten Berech­nungs­me­thoden für die Inneren Verrech­nungen und kalku­la­to­ri­schen Kosten sowie dem angewandten Kalku­la­ti­ons­schema zu.
  2. Zur Festsetzung der Höhe von den gewerb­lichen Anlie­ferern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage 3 zur Druck­sache 06/2020 beigefügte Neufassung der Gebüh­ren­satzung für die Benutzung der Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen des Regio­nalen Abfall­ver­bandes Oberlausitz-Nieder­schlesien beschlossen.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Neufassung der Entgelt­ordnung der Verbandsmitglieder

Beschluss-Nr.: 285/71/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:

  1. Die Verbands­ver­sammlung stimmt den im Vortrag der Druck­sache 07/2020 darge­stellten Berech­nungs­me­thoden für die Inneren Verrech­nungen und kalku­la­to­ri­schen Kosten sowie dem angewandten Kalku­la­ti­ons­schema zu.
  2. Die Entgelt­ordnung für die Verbands­mit­glieder vom 13. Dezember 2018, Beschluss-Nummer 262/65/18 wird zum 31. Dezember 2020 aufgehoben.
  3. Zur Festsetzung der Höhe der durch die Verbands­mit­glieder zu zahlenden Entgelte wird die als Anlage 3 zur Druck­sache 07/2020 beigefügte Entgelt­ordnung beschlossen.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zum Entwurf der Haushalts­satzung 2021, zum Wirtschaftsplan 2021

Beschluss-Nr.: 286/71/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die vorlie­gende Haushalts­satzung 2021 mit dem Wirtschaftsplan 2021 und dem Finanzplan 2022 – 2024.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Neufassung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 287/71/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Änderungen und Ergän­zungen zur Satzung über die Abfall­be­sei­tigung im Verbands­gebiet sowie über die Benutzung von Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen (Benut­zungs­satzung).

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zu den Sitzungs­ter­minen der Verbands­ver­sammlung 2021

Beschluss-Nr.: 288/71/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die regel­mä­ßigen Sitzungen der Verbands­ver­sammlung im Kalen­derjahr 2021 finden am
Dienstag, 23. Februar 2021 16:00 – 18:00 Uhr LRA Bautzen
Donnerstag, 08. Juli 2021 16:00 – 18:00 Uhr LRA Görlitz
Donnerstag, 30. September 2021 16:00 – 18:00 Uhr LRA Bautzen
Donnerstag, 16. Dezember 2021 16:00 – 18:00 Uhr LRA Görlitz
statt.

Der Verbands­vor­sit­zende wird auf Grundlage von § 13 Abs. 2 der Verbands­satzung durch die Verbands­ver­sammlung ermächtigt, die nach Ziffer 1 bestimmten Sitzungs­termine der Verbands­ver­sammlung zu verschieben oder aufzu­heben, wenn hierfür ein berech­tigter Grund, wie beispiels­weise zeitliche oder sachliche Verhin­derung der Vertreter eines Verbands­mit­gliedes oder das Fehlen von sachlich zu behan­delnden Beschluss­ge­gen­ständen, vorliegt. Die Rechte der Verbands­mit­glieder aus § 6 Abs. 2 der Verbands­satzung bleiben unberührt.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0

70. Verbands­ver­sammlung 30.09.2020


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Neufassung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 279/70/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung stimmt der Neufassung der Satzung des RAVON über die Abfall­be­sei­tigung im Verbands­gebiet sowie die Benutzung der Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen, die als Anlage 1 dieser Beschluss­fassung beigefügt ist, zu.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Neufassung der Geschäfts­ordnung der Verbandsversammlung

Beschluss-Nr.: 280/70/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung stimmt der Neufassung der Geschäfts­ordnung der Verbands­ver­sammlung, die als Anlage 3 dieser Beschluss­fassung beigefügt ist, zu. Die bestehende Geschäfts­ordnung der Verbands­ver­sammlung vom 20. April 2009 in der geänderten Fassung vom 20. Dezember 2016 tritt gemäß § 19 der Geschäfts­ordnung außer Kraft.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0


Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Aufhebung der Geschäfts- und Dienst­ordnung des RAVON

Beschluss-Nr.: 281/70/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung stimmt der Aufhebung der Geschäfts- und Dienst­ordnung vom 28. Juni 1996 einschließlich des Beschlusses 78/13/96 und der Aufhebung der Zustän­dig­keits­ordnung einschließlich der Beschlüsse 28/05/01, 237/58/16 und 249/61/17, zu.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0

69. Verbands­ver­sammlung 05.03.2020


Gegen­stand

Beschluss­fassung zum Entwurf der Haushalts­satzung 2020, zum Wirtschaftsplan 2020

Beschluss-Nr.: 278/69/2020

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die vorlie­gende Haushalts­satzung 2020 mit dem Wirtschaftsplan 2020 und dem Finanzplan 2021–2023.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthaltung: 0

68. Verbands­ver­sammlung 12.12.2019

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Feststellung des Jahres­ab­schlusses 2018

Beschluss-Nr.: 274/68/2019

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Feststellung des Jahres­ab­schlusses 2018 (siehe Anlage).
2. Die Verbands­ver­sammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2018 wie folgt zu behandeln:
Der Jahres­fehl­betrag von 1.591.836,35 Euro wird auf neue Rechnung vorge­tragen.
3. a) Die Verbands­ver­sammlung entlastet den Verbands­vor­sit­zenden für das Jahr 2018.
 b) Die Verbands­ver­sammlung entlastet den Geschäfts­führer für das Jahr 2018.

Abstim­mungs­er­gebnis:

zu Punkt 1., 2. und 3.b)
Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 0

zu Punkt 3.a.)
Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 1
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 1

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Vergabe von Leistungen zur Planung und Begleitung für die Errichtung eines neuen Deponie­ab­schnittes am Standort der Deponie Kunnersdorf, Landkreis Görlitz 

Beschluss-Nr.: 275/68/2019

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt, den Auftrag zu Leistungen zur Planung und Begleitung für die Errichtung eines neuen Deponie­ab­schnitts am Standort der Deponie Kunnersdorf, Landkreis Görlitz, an die Bewer­ber­ge­mein­schaft IUP Ingenieure GmbH + ARCADIS Germany GmbH, 38102 Braun­schweig, Heinrich-Büssing-Ring 25, zu vergeben.

Die Auftrags­summe für die Gesamt­leistung beträgt 439.527,20 Euro (inkl. MwSt.).

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 0

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Zweck­ver­ein­barung über die Wahrnehmung von Aufgaben für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunfts­be­reichen zwischen dem RAVON und dem ZAOE

Beschluss-Nr.: 276/68/2019

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt den Abschluss der angefügten Zweck­ver­ein­barung zwischen dem RAVON und dem ZAOE.
2. Vor Unter­zeichnung, Bekannt­ma­chung und Inkraft­treten der Zweck­ver­ein­barung sind alle relevanten recht­lichen (Verbands­satzung, Benut­zungs­satzung, Gebüh­ren­satzung, Beihilfe) und steuer­lichen Prüfungen durch­zu­führen und die entspre­chenden Geneh­mi­gungen der Landes­di­rektion einzu­holen.
3. Nach Abschluss der Prüfungen notwendige redak­tio­nelle Änderungen der Zweck­ver­ein­barung können durch die Verbands­ge­schäfts­stelle vorge­nommen werden.
4. Vor Bekannt­ma­chung der Zweck­ver­ein­barung im sächsi­schen Amtsblatt ist die Verbands­ver­sammlung über den Abschluss der in Punkt 2 genannten Prüfungen und die Geneh­mi­gungen der Landes­di­rektion zu infor­mieren.
5. Die Verbands­ver­sammlung beauf­tragt den Verbands­vor­sit­zenden und den Geschäfts­führer die beigefügte Zweck­ver­ein­barung mit dem ZAOE zu unter­zeichnen und bekannt zu machen.
6. Die Verbands­ver­sammlung beauf­tragt den Geschäfts­führer die notwen­digen An-passungen der Satzungen des RAVON vorzu­nehmen und der Verbands­ver­sammlung zum Beschluss vorzulegen.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 0

Gegen­stand

Beratung und Beschluss­fassung zu den Geldan­lagen des RAVON im Rahmen der Rückstel­lungen für Nachsorge und Gebührenausgleich

Beschluss-Nr.: 277/68/2019

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Feststellung der Geldge­schäfte zum Stand 05.12.2019 (Anlage 1).
2. Die Verbands­ver­sammlung beschließt, dass Geldan­lagen per Eilent­scheid mit dem Verbands­vor­sit­zenden abzustimmen sind.
3. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die gemein­schaft­liche Zeich­nungs­be­rech­tigung des Verbandsgeschäftsführers.

Abstim­mungs­er­gebnis: 

Sollstimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 0

67. Verbands­ver­sammlung 04.07.2019

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Änderung der Benutzungssatzung

Beschluss-Nr.: 272/67/19

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Einordnung von Bitumen­ge­mi­schen (Abfall­schlüs­sel­nummer 17 03 02) in die Gebüh­ren­zu­ordnung 2. Eine entspre­chende Änderung erfolgt in der Benut­zungs­satzung Anhang 3 (s. Anlage).
2. Die Verbands­ver­sammlung beschließt, die Gebühr für die Entsorgung von asbest­hal­tigen Dachpap­pen­ab­fällen, die in der ASN 17 06 05 dekla­riert werden, in der Gebüh­ren­zu­ordnung festzu­legen (s. Anlage).

Abstim­mungs­er­gebnis:

Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 0

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Vergabe der Wirtschafts­prü­fer­leis­tungen 2018 — 2022

Beschluss-Nr.: 273/67/19

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe der Wirtschafts­prü­fer­leis­tungen für die Jahres­ab­schlüsse 2018 bis einschließlich 2022 an die Firma Göken, Pollak und Partner Treuhand­ge­sell­schaft mbH. Der angebotene Preis der Leistungs­er­bringung für den ausge­schrie­benen Zeitraum (Jahres­ab­schlüsse 2018 bis 2022) beträgt 61.285,00 Euro (inklusive Mehrwert­steuer).
2. Es hat ein Wechsel der Person des Wirtschafts­prüfers innerhalb der Prüfungs­ge­sell­schaft zu erfolgen.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 0

66. Verbands­ver­sammlung 11.03.2019

Gegen­stand

Beschluss­fassung zur Haushalts­satzung 2019 zum Wirtschaftsplan 2019

Beschluss-Nr. 270/66/19

Die Verbands­ver­sammlung beschließt die vorlie­gende Haushalts­satzung 2019 mit dem Wirtschaftsplan 2019 und dem Finanzplan 2020 — 2022.

Abstim­mungs­er­gebnis:

Soll-Stimmen: 2
Ja-Stimmen: 2
Gegen­stimmen: 0
Enthal­tungen: 0

Beschluss-Nr.: 271/66/19

- nicht öffentlich -

65. Verbands­ver­sammlung 13.12.2018

Beschluss-Nr.: 262/65/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung stimmt den im Vortrag der Druck­sache 10/2018 darge­stellten Berech­nungs­me­thoden für die Inneren Verrech­nungen und kalku­la­to­ri­schen Kosten sowie dem angewandten Kalku­la­ti­ons­schema zu.
2. Die Entgelt­ordnung für die Verbands­mit­glieder vom 20. Dezember 2016, Beschluss- Nummer 241/59/16 wird zum 31. Dezember 2018 aufge­hoben.
3. Zur Festsetzung der Höhe der durch die Verbands­mit­glieder zu zahlenden Entgelte wird die als Anlage 3 zur Druck­sache 10/2018 beigefügte Entgelt­ordnung beschlossen.

Beschluss-Nr.: 263/65/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung stimmt den im Vortrag der Druck­sache 11/2018 darge­stellten Berech­nungs­me­thoden für die Inneren Verrech­nungen und kalku­la­to­ri­schen Kosten sowie dem angewandten Kalku­la­ti­ons­schema zu.
2. Zur Festsetzung der Höhe der von den gewerb­lichen Abfall­an­liefern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage 3 zur Druck­sache 11/2018 beigefügte Neufassung der Gebüh­ren­satzung für die Benutzung der Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen des Regio­nalen Abfall­ver­bandes Oberlausitz-Nieder­schlesien beschlossen.

Beschluss-Nr.: 264/65/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung stimmt der Änderung und Ergänzung der 2. Änderungs­satzung zur Benut­zungs­satzung des RAVON, die als Anlage 1 und 2 zu dieser Druck­sache beigefügt ist, zu.

Beschluss-Nr.: 265/65/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Verlän­gerung der Dienst­leis­tungs­ver­träge für die Umlade­station Weißwasser (NEG mbH) und Radeberg (NERU GmbH) ab dem 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 für weitere 2 Jahre.

Beschluss-Nr.: 266/65/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt Vergabe der Ausschreibung zur Anmietung vom Lager­flächen und Verla­de­ka­pa­zi­täten zum Betrieb der Umlade­station Kamenz an die NERU GmbH & Co. KG.
2. Die Verbands­ver­sammlung beauf­tragt den Verbands­vor­sit­zenden und die Geschäfts­führung des RAVON zum Abschluss eines entspre­chenden Vertrages mit NERU GmbH & Co. KG gemäß den Ausschrei­bungs­be­dingen und dem Angebot.

Beschluss-Nr.: 267/65/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt das Angebot und den Mietvertrag der Firma EGLZ mbH zur Anmietung von Hallen­flächen anzunehmen.
2. Der Verbands­vor­sit­zende und die Verbands­ge­schäfts­führung werden beauf­tragt den Mietvertrag mit der EGLZ mbH zu unter­zeichnen.
3. Die Verbands­ver­sammlung beschließt den Betrieb der Umlade­station Lawalde in Eigen­regie durch den RAVON für die Dauer eines bestehenden Mietver­trages mit der EGLZ mbH am Standort Lawalde.

Beschluss-Nr. 268/65/18

- nicht öffentlich

Beschluss-Nr. 269/65/18

- nicht öffentlich -

64. Verbands­ver­sammlung 18.09.2018

Beschluss-Nr.: 260/64/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Feststellung des Jahres­ab­schlusses 2017 (siehe Anlage).
Die Verbands­ver­sammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2017 wie folgt zu behandeln:

Der Jahres­fehl­betrag von 4.387.911,90 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Mit Jahres­ab­schluss 2018 ist ein Sonder­vortrag für BilMoG-Effekte zu bilden und vorzu­tragen.
Die Verbands­ver­sammlung entlastet den Geschäfts­führer und den Verbands­vor­sit­zenden für das Jahr 2017.

Beschluss-Nr.: 261/64/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beauf­tragt die Geschäfts­führung das Angebot der Firma Neru GmbH & Co. KG vom 31.08.2018 zur Anmietung von Flächen und Ladeka­pa­zi­täten am Standort Kamenz anzunehmen.
Die Verbands­ver­sammlung beauf­tragt den Verbands­vor­sit­zenden und die Geschäfts­führung des RAVON zum Abschluss eines entspre­chenden Vertrages mit Neru GmbH gemäß den Ausschrei­bungs­be­dingen und dem Angebot.
Der Vertrag ist der Verbands­ver­sammlung im Dezember 2018 zur Beschluss­fassung in öffent­licher Sitzung vorzulegen.

63. Verbands­ver­sammlung 29.06.2018

Beschluss-Nr.: 257/63/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Dem Verga­be­vor­schlag der Verbands­ver­waltung folgend, beschließt die Verbands­ver­sammlung, der Firma BauMa­schi­nen­Zentrum Oberland GmbH, 02681 Kirschau, für die Lieferung von zwei Radladern zu den im Angebot benannten Kondi­tionen zu erteilen.
Ausschlag­gebend für den Zuschlag ist die technische Wertung der Angebot (s. Anlage: Wertung der Angebote).

Beschluss-Nr.: 258/63/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Dem Verga­be­vor­schlag der Verbands­ver­waltung folgend, beschließt die Verbands­ver­sammlung, der Firma Wiese GmbH & Co.KG, Auf der Tappenau 15, 32469 Peters­hagen, für die Lieferung von vier Schub­bo­den­auf­liegern zu den im Angebot benannten Kondi­tionen zu erteilen.
Ausschlag­gebend für den Zuschlag ist das wirtschaft­lichste Angebot (s. Anlage: Wertung der Angebote).

Beschluss-Nr.: 259/63/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Dem Verga­be­vor­schlag der Verbands­ver­waltung folgend, beschließt die Verbands­ver­sammlung, der Firma STS SCAN TRUCK – SERVICE GmbH, 01968 Senftenberg, für die Lieferung von vier Sattel­zug­ma­schinen gemäß Ausschreibung des RAVON und zu den im Angebot benannten Kondi­tionen den Auftrag zu erteilen.
Ausschlag­gebend für den Zuschlag ist die technische Bewertung und das wirtschaft­lichste Angebot (s. Anlage: Wertung der Angebote).

62. Verbands­ver­sammlung 22.03.2018

Beschluss-Nr.: 253/62/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Feststellung des Jahres­ab­schlusses 2016 (siehe Anlage).
2. Die Verbands­ver­sammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2016 wie folgt zu behandeln:
Der Jahres­über­schuss von 12.634,36 Euro wird vollum­fänglich zur Verrechnung mit den Verlust­vor­trägen der Vorjahre verwendet.
3. Der verblei­bende Verlust­vortrag aus 2011 in Höhe von 1.218.532,07 Euro wird weiter fortge­führt.
4. Für den nach Jahres­ab­schluss 2016 noch verblei­benden Verlust­vortrag aus 2012 in Höhe von T€ 724 (von ursprünglich T€ 736) ist ein Antrag auf Verlän­gerung des Verlust­vor­trages gemäß § 12 Abs. 3 Sächsische Eigen­be­triebs­ver­ordnung (Sächs­EigBVO) bis zum 31.12.2021 (Planungs­ho­rizont des vorlie­genden Wirtschafts­planes 2018 inklusive mittel­fris­tiger Finanz­planung 2019 bis 2021) an die Landes­di­rektion zu stellen. Sollte nach Ablauf dieses Zeitraumes kein Abbau dieser Verlust­vor­träge erfolgt sein, sind der Verbands­ver­sammlung durch die Verbands­ver­waltung alter­native Lösungs­an­sätze darzu­legen.
5. Der verblei­bende Verlust­vortrag aus 2012 in Höhe von 723.655,92 Euro (Verlust­vortrag insgesamt 1.942.187,99 Euro) wird vorbe­haltlich der Geneh­migung durch die Landes­di­rektion gemäß Ziffer 4 weiter fortge­führt.
6. Die Verbands­ver­sammlung entlastet den Geschäfts­führer und den Verbands­vor­sit­zenden für das Jahr 2016.

Beschluss-Nr.: 254/62/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die vorlie­gende Haushalts­satzung 2018 mit dem Wirtschaftsplan 2018 und dem Finanzplan 2019 — 2021.

Beschluss-Nr.: 255/62/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Zur Festsetzung der Höhe der von den kommu­nalen (Direkt­an­lie­ferung Bürger) und gewerb­lichen Abfall­an­liefern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage 1 zur Druck­sache 03/2018 beigefügte Neufassung der Gebüh­ren­satzung für die Benutzung der Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen des Regio­nalen Abfall­ver­bandes Oberlausitz-Nieder­schlesien beschlossen.

Beschluss-Nr.: 256/62/18

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung stimmt der Änderung und Ergänzung der 1. Änderungs­satzung zur Benut­zungs­satzung des RAVON, die als Anlage 1 zu dieser Druck­sache beigefügt ist, zu.

61. Verbands­ver­sammlung 21.12.2017

Beschluss-Nr.: 249/61/17

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die als Anlage 1 vorlie­gende Verbands­satzung des RAVON.
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Fortführung der mit Beschluss 237/58/16 beschlos­senen Zustän­dig­keits­ordnung des RAVON (Regelungen der Zustän­dig­keiten zwischen Verbands­vor­sit­zenden und Geschäfts­führer) bis zur Vorlage einer neuen Zuständigkeitsordnung.

Beschluss-Nr.: 250/61/17

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe des Auftrages an das wirtschaftlich und technisch beste Angebot – hier für beide Deponien die Fa. Göbel.
Der Verbands­vor­sit­zende und der Geschäfts­führer werden beauf­tragt entspre­chende Verga­be­infor­ma­tionen und Aufträge zur fertigen und an die Bieter zu versenden.
Die Beauf­tragung der Bedarfs­po­sition-Fackel­be­trieb bis 3% Methangas ist abhängig vom positiven Nachweis der Eignung der Anlage auf der Deponie Suhl bis Ende Januar 2018.

Beschluss-Nr.: 251/61/17

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt den Kauf der Schwach­gas­ent­sor­gungs­anlage auf der Deponie Bergen, Landkreis Bautzen, zu einem Kaufpreis von 34.510 Euro (inkl. MwSt.). Ebenso beschließt die Verbands­ver­sammlung die Vergabe eines Wartungs­ver­trages für diese Anlage an die Firma LAMBDA, Postfach 1662, 45674 Herne. Die Kosten des für 4 Jahre gültigen Wartungs­ver­trages belaufen sich auf 13.937,28 Euro (inkl. MwSt.).

Beschluss-Nr.: 252/61/17

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt den Gesamt­umfang und die Höhe der vorge­legten Einzel­ver­träge zur Ausgleichs­be­lie­ferung des Kontin­gentes des RAVON in der T.A. Lauta für das Jahr 2018 und 2019. Der Verbands­vor­sit­zende und der Verbands­ge­schäfts­führer werden beauf­tragt die entspre­chenden Verträge zu fertigen und zu unterzeichnen.

60. Verbands­ver­sammlung 27.04.2017

Beschluss-Nr.: 247/60/17

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Feststellung des Jahres­ab­schlusses 2015 (siehe Anlage).
2. Die Verbands­ver­sammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2015 wie folgt zu behandeln:
Der Jahres­über­schuss von 65.576,87 Euro wird vollum­fänglich zur Verrechnung mit den Verlust­vor­trägen der Vorjahre verwendet.
3. Der verblei­bende Verlust­vortrag aus 2011 in Höhe von 1.218.532,07 Euro (Verlust­vortrag insgesamt 1.954.822,35 Euro) wird weiter fortge­führt.
4. Der mit Datum 20.03.2017 an die Landes­di­rektion gestellte Antrag auf weiteren Verlust­vortrag aus 2011 um 10 Jahre ist durch die Verbands­ver­waltung auf 5 Jahre, beginnend mit Jahres­ab­schluss 2015 bis Jahres­ab­schluss 2020 gemäß dem Planungs­ho­rizont des vorlie­genden Wirtschafts­planes 2017 (inklusive mittel­fris­tiger Finanz­planung 2018 bis 2020) zu ändern. Sollte nach Ablauf dieses Zeitraumes kein Abbau dieser Verlust­vor­träge erfolgt sein, sind der Verbands­ver­sammlung durch die Verbands­ver­waltung alter­native Lösungs­an­sätze darzu­legen.
5. Die Verbands­ver­sammlung entlastet den Geschäfts­führer und den Verbands­vor­sit­zenden für das Jahr 2015.

Beschluss-Nr.: 248/60/17

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die vorlie­gende Haushalts­satzung 2017 mit dem Wirtschaftsplan 2017 und dem Finanzplan 2018 — 2020.

59. Verbands­ver­sammlung 20.12.2016

Beschluss-Nr.: 240/59/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt einen Zinssatz von 1,5 % p.a. für die kalku­la­to­ri­schen Kosten ab dem Wirtschaftsjahr 2017.
2. Die Verbands­ver­sammlung beschließt für die Kalku­lation der Entgelte und Gebühren für den Kalku­la­ti­ons­zeitraum 2017/2018 einen einheit­lichen Zinssatz von 1,5 % p.a. für das Anlage­ver­mögen, die Nachsor­ge­rück­stel­lungen und die Gebüh­ren­aus­gleichs­rück­stel­lungen.
3. Die Verbands­ver­sammlung beschließt für die Nachkal­ku­lation und den Jahres­ab­schluss 2016 den Abzin­sungssatz für die Nachsor­ge­rück­stel­lungen von 4,5 % auf die jeweils gültigen BilMoG-Zinsen (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) zu senken.

Beschluss-Nr.: 241/59/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung stimmt den im Vortrag der Druck­sache 11/2016 darge­stellten Berech­nungs­me­thoden für die Inneren Verrech­nungen und kalku­la­to­ri­schen Kosten sowie dem angewandten Kalku­la­ti­ons­schema zu.
2. Die Entgelt­ordnung für die Verbands­mit­glieder vom 16. Dezember 2014, Beschluss- Nummer 209/54/14 wird zum 31.Dezember 2016 aufge­hoben.
3. Zur Festsetzung der Höhe der durch die Verbands­mit­glieder zu zahlenden Entgelte wird die als Anlage 3 zur Druck­sache 08/2016 beigefügte Entgelt­ordnung beschlossen.

Beschluss-Nr.: 242/59/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung stimmt den im Vortrag der Druck­sache 12/2016 darge­stellten Berech­nungs­me­thoden für die Inneren Verrech­nungen und kalku­la­to­ri­schen Kosten sowie dem angewandten Kalku­la­ti­ons­schema zu.
2. Zur Festsetzung der Höhe der von den gewerb­lichen Abfall­an­liefern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage 3 zur Druck­sache 12/2016 beigefügte Neufassung der Gebüh­ren­satzung für die Benutzung der Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen des Regio­nalen Abfall­ver­bandes Oberlausitz-Nieder­schlesien beschlossen.

Beschluss-Nr.: 243/59/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die in der Anlage befind­liche Änderung der Geschäfts­ordnung der Verbands­ver­sammlung des RAVON und ihrer Ausschüsse vom 20. April 2009.

Beschluss-Nr.: 244/59/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt den im Vortrag und in den Anlagen zur Druck­sache darge­stellten Vergleichs­vor­schlag zwischen dem RAVON und der TA Lauta anzunehmen.
2. Der Verbands­vor­sit­zende und die Verbands­ge­schäfts­führung werden beauf­tragt, das 2. Zusatz­pro­tokoll zu unterzeichnen.

Beschluss-Nr.: 245/59/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung des RAVON bestätigt die Verlän­gerung des Deponie­über­nah­me­ver­trages für die Deponie Nieder­cun­nersdorf im Landkreis Görlitz bis zum 31.12.2047.
2. Der Verbands­vor­sit­zende wird beauf­tragt, die entspre­chende vertrag­liche Regelung für den RAVON zu unter­zeichnen.
3. Die Verbands­ver­waltung wird beauf­tragt, die für die Laufzeit­ver­län­gerung des Deponie­über­nah­me­ver­trages notwen­digen vertrag­lichen Regelungen zu erarbeiten und den Verbands­mit­gliedern vorzulegen.

Beschluss-Nr.: 246/59/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Verpachtung des Geländes der Deponie Nieder­cun­nersdorf, Landkreis Görlitz, zur Errichtung und den Betrieb einer Photo­vol­ta­ik­anlage an die CWH Ingenieur­ge­sell­schaft mbH, Moritz­burger Weg 67, 01109 Dresden für die Dauer von 20 Jahren plus 2 mal 5 Jahre Verlängerungsoption.

Die Jahres­pacht­summe beträgt 5.800 Euro.

58. Verbands­ver­sammlung 21.07.2016

Beschluss-Nr.: 235/58/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Feststellung des Jahres­ab­schlusses 2014 (siehe Anlage).
2. Die Verbands­ver­sammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2014 wie folgt zu behandeln:
Der Jahres­über­schuss von 1.748.506,20 Euro wird vollum­fänglich zur Verrechnung mit den Verlust­vor­trägen der Vorjahre verwendet.
3. Die Verbands­ver­sammlung entlastet den Geschäfts­führer und den Verbands­vor­sit­zenden für das Jahr 2014.

Beschluss-Nr.: 236/58/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beauf­tragt den Verbands­vor­sit­zenden und die Verbands­ge­schäfts­führung für den Standort Kunnersdorf
a) die weiteren Planungen, Geneh­migung und Vorbe­reitung eines verhan­delten Pacht­ver­trages für eine Photo­vol­ta­ik­anlage mit einer Laufzeit von 20 Jahren (+2x5 Jahre Verlän­gerung) mit mindestens 2000 Euro/​ha in Anspruch genom­mener Fläche abzuschließen,
b) die weiteren Planungen, Geneh­migung und Vorbe­reitung eines verhan­delten Pacht­ver­trages für 3 Windener­gie­an­lagen mit einer Laufzeit von 20 Jahren (+2x5 Jahre Verlän­gerung) mit mindestens anfänglich 7,5% des Netto­ein­spei­se­er­löses, mindestens jedoch 40.000 Euro je WEA pro Jahr Euro/​ha abzuschließen und
c) die weiteren Planungen, Geneh­migung und Vorbe­reitung eines Förder­mit­tel­an­trages und eine Ausschreibung für eine neue Deponie­fackel mit Wärme­tau­scher und Mini-BHKW incl. aller wärme­tech­ni­schen Anpas­sungen abzuschließen.
2. Die Verbands­ver­sammlung beauf­tragt den Verbands­vor­sit­zenden und die Verbands­ge­schäfts­führung für den Standort Nadelwitz die weiteren Planungen, Geneh­migung und Vorbe­reitung eines Förder­mit­tel­an­trages und eine Ausschreibung für eine neue Deponie­fackel mit Wärme­tau­scher und Mini-BHKW inklusive aller wärme­tech­ni­schen Anpas­sungen abzuschließen.
3. Die Verbands­ver­sammlung beauf­tragt den Verbands­vor­sit­zenden und die Verbands­ge­schäfts-führung für den Standort Nieder­cun­nersdorf die weiteren Planungen, Geneh­migung und Vorbe­reitung eines verhan­delten Pacht­ver­trages für eine Photo­vol­ta­ik­anlage mit einer Laufzeit von 20 Jahren (+2x5 Jahre Verlän­gerung) mit mindestens 2000 Euro/​ha in Anspruch genom­mener Fläche abzuschließen.

Beschluss-Nr.: 237/58/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die befris­teten Zustän­dig­keiten gemäß der bishe­rigen Organi­sa­ti­ons­struktur (Verbands­ver­sammlung, Verbands­vor­sit­zender und Geschäfts­führung) in der in der Druck­sache und den Anlagen darge­stellten Form (Anlage 1 ohne Finanz­aus­schuss) neu zu regeln.
2. Die Verbands­ver­sammlung beauf­tragt die Verbands­ver­waltung mit der Umsetzung der beschlos­senen Zustän­dig­keiten im Rahmen einer Verbands­sat­zungs­än­derung und nachfolgend mit der Änderung der Zustän­dig­keits­ordnung.
3. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Anwendung der neuge­stal­teten Zustän­dig­keiten (ohne Finanz­aus­schuss) bereits ab Beschluss der vorlie­genden Druck­sache, befristet bis zum 30.06.2017. Die Verbands­ver­sammlung erteilt dem Verbands­vor­sit­zenden und dem Geschäfts­führer rechts­ge­schäft­liche Vollmacht entspre­chend den beschlos­senen Zustän­dig­keiten.
4. Die Verbands­ge­schäfts­führung infor­miert den Verbands­vor­sit­zenden und die Verbands­ver­sammlung bis zum Inkraft­treten der Verbands­sat­zungs­än­derung und der Zustän­dig­keits­ordnung über Verträge die über die alte Zustän­dig­keits­ordnung hinaus­gehen.
5. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Prüfung der Kompe­tenz­er­wei­terung des bisher beratenden Finanz­aus­schusses auf einen beschlie­ßenden Ausschuss hinsichtlich sich ergebender Verein­fa­chungen im Verwal­tungs­handeln und möglicher Dopplungen mit der Verbands­ver­sammlung. Die Verbands­ver­waltung wird beauf­tragt nach Prüfung der Option und Diskussion im Finanz­aus­schuss entspre­chende Änderungen in der Verbands­satzung und der Zustän­dig­keits­ordnung vorzunehmen.

Beschluss-Nr.: 238/58/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe des Baus und Betriebs der Umlade­station für das Entsor­gungs­gebiet Kamenz/​Bischofswerda (Los 1) an die Neru GmbH & Co. KG, Radeburger Straße 65, 01689 Meißen.

Beschluss-Nr.: 239/58/16

- nicht öffentlich –

Umlauf­be­schlüsse im Februar 2016

Die Verbands­ver­sammlung des RAVON fasste im Umlauf­ver­fahren folgenden Beschluss:
Beschluss-Nr.: 233/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Steue­rungs­technik der Sicker­was­ser­anlage auf der Deponie Kunnersdorf an die EAT Elektro- und Automa­ti­sie­rungs­technik GmbH mit einer Auftrags­summe von 104.101,38 Euro (inkl. MwSt.).

Die Verbands­ver­sammlung des RAVON fasste im Umlauf­ver­fahren folgenden Beschluss:
Beschluss-Nr.: 234/16

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Interims­vergabe für den Bau und Betrieb der Umlade­station für das Entsor­gungs­gebiet Kamenz/​Bischofswerda an die Firma Neru Radeberg.
2. Die Verbands­ver­sammlung ermächtigt den Verbands­vor­sit­zenden und die Verbands­ge­schäfts­führung den Interims­vertrag mit dem Betreiber der Umlade­station Radeberg (Neru) für den Zeitraum 01.01.2016 bis maximal 30.06.2016 zu schließen.

57. Verbands­ver­sammlung 11.12.2015

Beschluss-Nr.: 229/57/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die vorlie­gende Haushalts­satzung 2016 mit dem Wirtschaftsplan 2016 und dem Finanzplan 2017 — 2019.

Beschluss-Nr.: 230/57/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung stimmt der Änderung der Anlage 1 der 1. Änderungs­satzung zur Benut­zungs­satzung des RAVON, die als Anlage 1 zu dieser Druck­sache beigefügt ist, zu.
Die Verbands­ver­sammlung stimmt der Änderung der Anlage 3 der 1. Änderungs­satzung zur Benut­zungs­satzung des RAVON, die als Anlage 2 zu dieser Druck­sache beigefügt ist, zu.
Die Verbands­ver­sammlung stimmt der 1. Änderungs­satzung zur Benut­zungs­satzung des RAVON, die als Anlage 3 zu dieser Druck­sache beigefügt ist, zu.

Beschluss-Nr.: 231/57/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung stimmt den im Vortrag der Druck­sache 13/2014 (Beschluss Nr. 211/54/2014 darge­stellten Berech­nungs­me­thoden für die Inneren Verrech­nungen und kalku­la­to­ri­schen Kosten sowie dem angewandten Kalku­la­ti­ons­schema zu.
2. Zur Festsetzung der Höhe der von den gewerb­lichen Abfall­an­lie­ferern zu zahlenden Gebühren wird die als Anlage zur Druck­sache 17/2015 beigefügte 1. Änderungs­satzung zur Gebüh­ren­satzung für die Benutzung der Abfall­be­sei­ti­gungs­an­lagen des Regio­nalen Abfall­ver­bandes Oberlausitz-Nieder­schlesien vom 16.12.2014 (Sächsi­sches Amtsblatt Nr. 52 vom 27.12.2014 Seite A 699) beschlossen.

Beschluss-Nr.: 232/57/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe des Baus und Betriebs der Umlade­station für das Entsor­gungs­gebiet NOL/​Weißwasser (Los 2) an die NEG Nieder­schle­sische Entsor­gungs­ge­sell­schaft GmbH, Heinrich-Heine-Straße 75, 02943 Weißwasser.

56. Verbands­ver­sammlung 01.10.2015

Beschluss-Nr.: 221/56/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Feststellung des Jahres­ab­schlusses 2013
(siehe Anlage).
2. Die Verbands­ver­sammlung beschließt, das Ergebnis des Jahres 2013 wie folgt zu behandeln:
Das Gesamt­ergebnis von 1.436.645,99 Euro wird auf neue Rechnung vorge­tragen.
3. Die Verbands­ver­sammlung entlastet den Geschäfts­führer und den Verbands­vor­sit­zenden für das Jahr 2013.

Beschluss-Nr.: 222/56/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt den vorlie­genden Wirtschafts­plan­entwurf 2016 mit der Haushalts­satzung 2016 und dem Finanzplan bis 2019.
2. Der Wirtschafts­plan­entwurf ist 7 Arbeitstage bei allen Verbands­mit­gliedern (§ 28 der Verbands­satzung) öffentlich auszu­legen. Nach der Auslegung ist noch eine Frist von 7 Arbeits­tagen nach dem letzten Tag der Auslegung abzuwarten. Bis dahin können noch Einwen­dungen gegen den Entwurf erhoben werden.
3. Die Verbands­ver­sammlung beschließt in öffent­licher Sitzung über einge­gangene Einwendungen

Beschluss-Nr.: 223/56/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe des Baus und Betriebs der Umlade­station für das Entsor­gungs­gebiet Kamenz/​Bischofswerda (Los 1) an die Frauenrath Recycling GmbH, Gewer­bering Nord 11, 01900 Bretnig.
2. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Vergabe für den Bau und Betrieb der Umlade­station für das Entsor­gungs­gebiet Löbau/​Zittau/​Görlitz (Los 3) an die Becker Umwelt­dienste GmbH, Pauls­dorfer Straße 5, 02894 Reichenbach.

Beschluss-Nr.: 224/56/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Verein­barung zur Durch­führung der Prüfung der Jahres­ab­schlüsse 2014 bis 2017 mit der Göken, Pollak und Partner Treuhand­ge­sell­schaft mbH, Beyer­straße 25, 09113 Chemnitz.
Vom beauf­tragen Unter­nehmen wird gefordert, dass die Prüfung durch einen Wirtschafts­prüfer erfolgt, der bisher nicht für den RAVON tätig gewesen ist.

Beschluss-Nr.: 225/56/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Verein­barung zur Durch­führung von Nachsor­ge­maß­nahmen auf der Betriebs­de­ponie Robotron Radeberg zwischen der Landes­di­rektion Sachsen und dem RAVON.
2. Der Geschäfts­führer wird gebeten, in den Vertrag noch eine Kündi­gungs­klausel aufzunehmen.

Beschluss-Nr.: 226/56/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Unter Bezug auf Beschluss-Nr.: 144/37/09 mit den dort genannten Rahmen­be­din­gungen genehmigt die Verbands­ver­sammlung nachträglich den in der Anlage befind­lichen Mietvertrag zwischen RAVON und Biomethan Schöpstal GmbH & Co. KG.

Beschluss-Nr.: 227/56/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Verlän­gerung des Pacht­ver­trages zwischen dem RAVON und Schöpstal-Agar GmbH bis zum 31.12.2025 zu den im Vortrag darge­stellten Kondi­tionen.
Die Verbands­ver­sammlung ermächtigt den Verbands­vor­sit­zenden und die Verbands­ge­schäfts­führung den Vertrag mit Schöpstal-Agar GmbH zu schließen.

Beschluss-Nr.: 228/56/15

- nicht öffentlich -

55. Verbands­ver­sammlung 19.02.2015

Beschluss-Nr.: 215/55/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die vorlie­gende Haushalts­satzung 2015 mit dem Wirtschaftsplan 2015 und dem Finanzplan 2016 — 2018.

Beschluss-Nr.: 216/55/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
Die Verbands­ver­sammlung beschließt die in der Anlage zur Druck­sache 02/2015 befind­liche Satzung zur ersten Änderung der Satzung des Regio­nalen Abfall­ver­bandes Oberlausitz-Nieder­schlesien über die Entschä­digung für ehren­amt­liche Tätigkeit (Entschä­di­gungs­satzung).

Beschluss-Nr.: 217/55/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Verträge BgA 2015 zu den im Vortrag darge­stellten Mengen und Preisen.
2. Die Verbands­ver­sammlung ermächtigt den Verbands­vor­sit­zenden und die Verbands­ge­schäfts­führung die Verträge mit den gewerb­lichen Entsorgern für das Jahr 2015 zu schließen.

Beschluss-Nr.: 218/55/15

Die Verbands­ver­sammlung beschließt:
1. Die Verbands­ver­sammlung beschließt die Verlän­gerung der Verträge mittels Verein­barung für die Umlade­sta­tionen Großröhrsdorf, Reichenbach und Weißwasser bis zum 31.12.2015 zu den im Vortrag darge­stellten Kondi­tionen.
2. Die Verbands­ver­sammlung ermächtigt den Verbands­vor­sit­zenden und die Verbands­ge­schäfts­führung die Verträge mit den Betreibern der Umlade­sta­tionen für das Jahr 2015 zu schließen.

Beschluss-Nr.: 219/55/15

- nicht öffentlich -

Beschluss-Nr.: 220/55/15

- nicht öffentlich -

Weitere Beschlüsse (vor 2015) können bei uns einge­sehen oder angefordert werden.